Die verschiedenen Kündigungsarten

Die außerordentliche Kündigung

Eine außerordentliche Kündigung (auch "fristlose Kündigung" genannt) darf nur aus "wichtigem Grund" ausgesprochen werden - als wichtiger Grund könnte z.B. das Begehen einer Straftat gelten.

Die ordentliche Kündigung



Eine ordentliche Kündigung (auch "fristgemäß" genannt) ist eine unter Beachtung der gesetzlichen oder tariflichen Kündigungsfristen ausgesprochene Kündigung.
Für eine ordentliche Kündigung können unterschiedliche Kündigungsgründe herangezogen werden:

Die Änderungskündigung

Eine Kündigung muss nicht zwingend eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses zum Ziel haben. Möglich ist auch eine Änderungskündigung, bei der einerseits zwar ordentlich (oder auch außerordentlich) gekündigt, zugleich aber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter veränderten Bedingungen angeboten wird. Auch für diese Art der Kündigung verfügt der Betriebsrat über alle Rechte, wie sie ihm im Fall einer "richtigen" Kündigung zur Verfügung stehen.