Eine Kündigung muss nicht zwingend eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses zum Ziel haben. Möglich ist auch eine Änderungskündigung, bei der einerseits zwar ordentlich (oder auch außerordentlich) gekündigt, zugleich aber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter veränderten Bedingungen angeboten wird. Auch für diese Art der Kündigung verfügt der Betriebsrat über alle Rechte, wie sie ihm im Fall einer "richtigen" Kündigung zur Verfügung stehen.