§ 13 Abs. 1

Der reguläre Wahltermin

Alle Betriebsratswahlen sollen in allen Betrieben möglichst zu etwa der gleichen Zeit stattfinden. Das erlaubt es vor allem auch den Gewerkschaften, bei der Vorbereitung auf die Wahlen optimal zu helfen.
Deshalb gilt:
Alle Betriebsratswahlen finden grundsätzlich alle 4 Jahre zwischen dem 1. März und dem 31. Mai statt!

An welchem Tag genau innerhalb dieses Zeitraums gewählt werden soll, ergibt sich aus der Amtszeit des vorhandenen Betriebsrats (siehe § 21 BetrVG). Die nächsten "regulären" Zeiträume für Betriebsratswahlen liegen in den Jahren 2022, 2026, 2030 usw.

§ 13 Abs. 1

(1) Die regelmäßigen Betriebsratswahlen finden alle vier Jahre in der Zeit vom 1. März bis 31. Mai statt. Sie sind zeitgleich mit den regelmäßigen Wahlen nach § 5 Abs. 1 des Sprecherausschussgesetzes einzuleiten.