Behinderung der Betriebsratssprechstunde

Betr.: Minderung des Arbeitsentgelts von ...Name..., ...Abteilung...
Herr/Frau ...Name..., ...Abteilung... hat uns darüber informiert, dass sein/ihr Arbeitsentgelt in seiner/ihrer letzten Gehaltsabrechnung um den Gegenwert einer Arbeitsstunde gekürzt wurde, mit der Begründung, dass am ...Datum..., ...Uhrzeit von bis... eine Arbeitsstunde versäumt worden sei. Wie seinerzeit dem zuständigen Vorgesetzten gegenüber bereits mitgeteilt, war Anlass des Fernbleibens vom Arbeitsplatz der Besuch der Betriebsratssprechstunde. Wir bestätigen hiermit, dass Herr/Frau ...Name... in der angegebenen Zeit die Betriebsratssprechstunde aufgesucht hat. Die Minderung des Arbeitsentgelts ist somit gemäß § 39 Abs. 3 BetrVG unzulässig.Wir fordern Sie deshalb auf, die Nachzahlung des vorenthaltenen Betrags umgehend zu veranlassen.
Mit freundlichem Gruß
Der Betriebsrat