Grundaufbau einer Betriebsvereinbarung

1. Überschrift

Die Überschrift einer Betriebsvereinbarung besteht aus zwei Teilen, erstens der Benennung des Themas mit Datum und zweitens der Nennung der am Abschluss der Betriebsvereinbarung beteiligten "Parteien".

Betriebsvereinbarung über Einführung eines Schichtmodells vom ...Datum...
abgeschlossen zwischen
...Firma XYZ GmbH..., vertreten durch die Geschäftsführung
und
dem Betriebsrat der ...Firma XYZ GmbH...

2. Vorbemerkung / Präambel

Eine Vorbemerkung oder auch "Präambel" ist für eine Betriebsvereinbarung nicht vorgeschrieben, kann aber oft sinnvoll sein. Festgelegt wird in der Regel, welches Vorhaben im Großen und Ganzen geregelt wird und welche übergreifenden Ziele damit verfolgt werden sollen. Darüber ganz zu Anfang bereits zu verhandeln, kann für den Betriebsrat von großem Vorteil sein. Wenn es gelingt, die "offiziellen" Ziele und Zwecke, die das Unternehmen mit seinem Vorhaben verfolgt, präzise festzulegen, dann kann darauf nämlich in den weiteren Verhandlungen zurückgegriffen werden, indem der Betriebsrat immer wieder (hinter)fragt, ob eine konkrete Maßnahme tatsächlich zur Erreichung der bereits festgelegten Ziele / Zwecke notwendig ist.

3. Geltungsbereich

Auch wenn eine Betriebsvereinbarung in der Regel für alle Arbeitnehmer des Betriebs gelten soll, ist es doch in jedem Fall zu empfehlen, den Geltungsbereich genau festzulegen - wenn nötig, aufgeteilt nach persönlichem, räumlichem und fachlichem Geltungsbereich. Erst recht gilt das natürlich, wenn eine Betriebsvereinbarung nur für einen Teil der Belegschaft (z.B. den Außendienst) gelten soll.
Persönlicher Geltungsbereich:
Die Betriebsvereinbarung gilt für alle Arbeitnehmer/innen in Vollzeitbeschäftigung.
Räumlicher Geltungsbereich:
Die Betriebsvereinbarung gilt für die im Hauptbetrieb beschäftigten Arbeitnehmer/innen
Fachlicher Geltungsbereich:
Die Betriebsvereinbarung gilt für alle Arbeitnehmer/innen die im Durchschnitt mehr als zwei Stunden täglich an Bildschirmen arbeiten.

4. Eigentliche Regelungen

Die möglichen Themen, die in Betriebsvereinbarungen behandelt werden können, sind natürlich so vielfältig mit jeweils unterschiedlichen Anforderungen, dass es nicht möglich ist, in einem Aufbauschema dazu etwas Genaues vorzuschlagen. Einen ungefähren Anhaltspunkt kann vielleicht die für eine Verhandlungsvorbereitung bewährte Standardgliederung geben:
1. Verhandlung über Art und Umfang der geplanten Maßnahme
Wird die Maßnahme überhaupt durchgeführt? Wenn ja, wie sieht sie konkret aus?
2. Verhandlung über den Zeitplan der Einführung
Wann wird begonnen? Was ist der erste Schritt? Welche Schritte schließen sich in welcher zeitlichen Abfolge an? Was ist der letzte Schritt und wann wird die Verwirklichung der Gesamtmaßnahme abgeschlossen sein?
3. Verhandlung über die personellen Konsequenzen
Müssen tatsächlich Arbeitsplätze wegfallen? Wie muss die Mindestbesetzung der Arbeitsplätze nach Durchführung der Maßnahme aussehen? Sind Änderungskündigungen, Versetzungen, Umsetzungen notwendig/möglich? In welchem Umfang, wo, zu welchem Zeitpunkt? Sind Personalreserven ausreichend berücksichtigt? Welche weiteren Maßnahmen zur Erhaltung der Arbeitsplätze sind nötig/möglich – Überstundenabbau, Umorganisation, Frühverrentung, Ausnutzen der Fluktuation?
Hinzu können dann je nach Thema noch weitere spezielle Themen / Fragen kommen:

5. in-Kraft-Treten, Beendigung, Nachwirkung

Wenn der Zeitpunkt, zu dem eine Betriebsvereinbarung in Kraft treten soll, nicht geregelt ist, wird sie mit dem Unterschreiben gültig. Soll die Betriebsvereinbarung eine alte Vereinbarung ersetzen, sollte auch das vermerkt werden.  Gibt es noch spezielle Unterlagen, die Bestandteil der Betriebsvereinbarung sein sollen (technische Daten, Grundrisse, Systembeschreibungen, Datenkataloge usw.) muss diese am Ende der Vereinbarung aufgelistet werden. Soll die Kündigungsfrist für die Betriebsvereinbarung von der gesetzlichen Vorgabe (drei Monate) abweichen, muss auch dies festgelegt sein.
Die Betriebsvereinbarung tritt am ...Datum... in Kraft
Die Betriebsvereinbarung ersetzt mit dem Tag ihres in-Kraft-Tretens die bis dahin geltende Betriebsvereinbarung zu ...Thema... vom ...Datum...
Folgende Anlagen sind Bestandteil der Betriebsvereinbarung:
Die Betriebsvereinbarung kann mit einer Frist von sechs Monaten erstmals zum ...Datum... schriftlich gekündigt werden