§ 80 Abs. 1 Nr. 2, 2a, 2b BetrVG

Anträge, Gleichstellung, Familie

Nr. 2 – Maßnahmen beantragen

Der Betriebsrat kann jederzeit und zu jedem Thema Maßnahmen beim Arbeitgeber beantragen, die den Arbeitnehmern des Betriebs nützen!
Der Betriebsrat ist in seiner Arbeit also nicht darauf beschränkt, nur auf vorhandene Missstände oder Vorhaben des Arbeitgebers zu reagieren, er kann auch von sich aus Projekte vorschlagen und Ideen vorbringen (= Initiativrecht - siehe "Beteiligungsrechte").
Diese Anträge können sowohl Maßnahmen zum Ziel haben, die allen Arbeitnehmern nützen, als auch solche, die nur Einzelnen zugute kommen.

Dazu kann z.B. Folgendes gehören:

  • Maßnahmen zur Sicherung von Arbeitsplätzen
  • Maßnahmen zur Verbesserung von Arbeitsbedingungen
  • Maßnahmen zur Steigerung der Arbeitnehmerqualifikationen
  • Maßnahmen zur besseren Zusammenarbeit und des Betriebsklimas
Das Wort Maßnahmen im § 80 BetrVG ist umfassend zu verstehen. So ist der Betriebsrat keineswegs darauf beschränkt, nur Themen zur Sprache zu bringen, bei denen er ein Mitbestimmungsrecht hat. Vielmehr soll alles angesprochen werden können (und müssen), was letztendlich eine Verbesserung einer Situation mit sich bringen kann.

Nr. 2a+b - Gleichstellung und Familie fördern

In besonderer Weise soll sich der Betriebsrat durch die Erarbeitung und Förderung von Maßnahmen um alle Fragen der Gleichstellung von Frauen und Männern kümmern, z.B.
  • gleiche Bezahlung für Frauen und Männer
  • gleiche Qualifizierungsmöglichkeiten
  • gleiche Aufstiegschancen

und sich auch dem Thema Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf als Daueraufgabe annehmen, z.B. 
  • durch familienfreundliche Arbeitszeiten
  • durch familienfreundliche Urlaubsregeln
  • Kinderbetreuungseinrichtungen
  • usw.

§ 80 Abs. 1 Nr. 2-2b

(1) Der Betriebsrat hat folgende allgemeine Aufgaben:
[...]
2. Maßnahmen, die dem Betrieb und der Belegschaft dienen, beim Arbeitgeber zu beantragen;
2a. die Durchsetzung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern, insbesondere bei der Einstellung, Beschäftigung, Aus-, Fort- und Weiterbildung und dem beruflichen Aufstieg, zu fördern;
2b. die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit zu fördern [...]