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Schutz für Betriebsrat & Co.?

Dies sind die wichtigsten Paragrafen des BetrVG zu diesem Thema:

§ 20  Schutz im Zusammenhang mit der Betriebsratswahl
§ 78   Schutz von Mitgliedern der BetrVG-Gremien vor Behinderung und Benachteiligung
§ 78a   Spezieller Schutz für Auszubildende, die Mitglied eines BetrVG-Gremiums sind
§ 119   Straftaten gegen den Betriebsrat oder gegen andere BetrVG-Gremien

§ 15 KSchG Schutz vor betriebsbedingter Kündigung
§ 103 BetrVG
Beteiligung des Betriebsrats bei fristlosen Kündigungen von Betriebsratsmitgliedern

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