Das einzelne Betriebsratsmitglied
Dies sind die wichtigsten Paragrafen des BetrVG zu diesem Thema:
§ 29 (Abs. 2) Recht auf Information vor der Betriebsratssitzung
§ 23 Ausschluss von Betriebsratsmitgliedern
§ 24 "Erlöschen" der Mitgliedschaft im Betriebsrat
§ 34 Recht auf Einblick in alle Unterlagen des Betriebsrats
§ 37 Betriebsratsarbeit während der Arbeitszeit, Fortbildungsmöglichkeiten
§ 79 Geheimhaltungs- / Schweigepflicht
§ 23 Ausschluss von Betriebsratsmitgliedern
§ 24 "Erlöschen" der Mitgliedschaft im Betriebsrat
§ 34 Recht auf Einblick in alle Unterlagen des Betriebsrats
§ 37 Betriebsratsarbeit während der Arbeitszeit, Fortbildungsmöglichkeiten
§ 79 Geheimhaltungs- / Schweigepflicht