Ablaufplanung und Rollenverteilung

Die Vorausplanung des Verhandlungsverlaufs ist vor allem die systematische Auflistung und Zusammenstellung aller bereits besprochenen Punkte:

  • Verhandlungspunkte in der zeitlichen Reihenfolge,
  • Maximal- und Minimalforderungen,
  • Argumente des Betriebsrats, mögliche Gegenargumente des Arbeitgebers und die Gegen-Gegenargumente,
  • rechtliche Grundlagen,
  • anzudrohende Machtmittel.
Dafür hat sich eine stichwortartige, tabellarische Auflistung besonders bewährt, die während der Vorbereitung für alle sichtbar auf einen großen Bogen Packpapier, ein Flipchart oder auch eine Tafel geschrieben wird (ein Beispiel für eine solche Übersicht findet sich hier).
Im nächsten Schritt muss der Betriebsrat festlegen, wer von seiner Seite an der Verhandlung teilnehmen wird. Unterschiedliche Vorgehensweisen sind denkbar - nur nicht, dass der Vorsitzende allein oder zusammen mit seinem Stellvertreter verhandelt. Für Gremien bis sieben Betriebsratsmitglieder gilt:
Der ganze Betriebsrat nimmt an der Verhandlung teil!
Größere Betriebsratsgremien werden sich vielleicht entschließen, eine Verhandlungskommission zu bilden. Wichtig:
Die Verhandlungskommission wird von Fall zu Fall immer neu und anders zusammengesetzt!
In der Verhandlungskommission werden immer der Betriebsratsvorsitzende und sein Stellvertreter sitzen. Hinzu kommen dann Betriebsratsmitglieder, die sich zum Verhandlungsgegenstand besonders gut auskennen.
Außerdem sollte man darauf achten, dass im Laufe der Zeit alle Betriebsratsmitglieder einmal Mitglied einer Verhandlungskommission werden. Eine dritte Möglichkeit ist:
Ein Ausschuss wird mit der Verhandlungsführung beauftragt!
Das geht aber nur, wenn der Betriebsrat groß genug ist, um Ausschüsse mit eigener Entscheidungsbefugnis zu bilden. (siehe auch Kommentar zum § 28 BetrVG; Ausschusse können zwar die Verhandlungskompetenz übertragen bekommen, der Abschluss einer Betriebsvereinbarung - das entgültige ja oder nein also - bleibt dem Betriebsratsgremium vorbehalten).
Sind die Teilnehmer an der Verhandlung bestimmt, muss die Rollenverteilung innerhalb dieses Kreises genau und in allen Einzelheiten festgelegt werden – so zum Beispiel:
  • Wer bringt die Forderungen und ersten Argumente ein (in der Regel der Vorsitzende als Verhandlungsführer)?
  • Wer bringt wann die weiteren Argumente vor? (Dabei persönliche Kenntnisse und Erfahrungen berücksichtigen!)
  • Wer ist der "Rechtsexperte" und wer der "Kämpferische" (der im Fall des Falles die Drohungen vorbringt)?
  • Wer führt das Protokoll?
Ist das geklärt, dann muss nur noch eines sichergestellt werden:
Jeder, der an der Verhandlung beteiligt ist, hat alle Unterlagen zur Verfügung!
Dazu gehören: Die verkleinerte Übersicht (hier) zur Verhandlungsplanung, Mitteilungen des Arbeitgebers, Gesetzestexte, Betriebsvereinbarungen, Tarifverträge und natürlich die persönlichen Notizen über die Verhandlungsvorbereitung.