Ablenken, spalten, drohen

1. Lange, ausschweifend und an der Sache vorbei reden
Viele Arbeitgeber nutzen jede Gelegenheit, lange, allgemein und unverbindlich zu reden. Dies macht den Betriebsrat ungeduldig. Geht ihm das dann richtig auf die Nerven, macht er vielleicht Zugeständnisse, nur damit endlich Schluss ist mit dem Geseire.

2. Autoritäten zitieren
Der Arbeitgeber stellt seine Meinung als eine allgemeingültige Aussage hin ("Das Bundesarbeitsgericht hat doch in dieser Sache schon ein Grundsatzurteil gefällt, in dem gesagt wird..."). Besonders wirkungsvoll ist es dabei, wenn der Arbeitgeber den Betriebsrat in einen (scheinbaren) Widerspruch zu Aussagen tatsächlicher oder vermeintlicher Gewerkschaftsautoritäten setzt.

3. Das Praxis-Argument
So stand es in einem Ratgeber für Verhandlungsführer der Arbeitgeberseite: "Theoretisch gut, praktisch undurchführbar! Dieses Argument verfängt bei einfachen [!] Menschen immer." Und weiter: "Geben Sie zu, dass die Sache recht logisch ist. Zeigen Sie dann an einem Beispiel, dass in der Praxis Schwierigkeiten auftreten oder dass ein populäres Anliegen missachtet wird. Das ganze Gedankengebäude des Gegners wird zusammenfallen." So ist es. Betriebsräte benutzen das "Praxisargument" selber so oft und gerne, dass sie ganz begeistert sind, wenn es auch der Arbeitgeber tut.

4. Verwirrung stiften
Da gibt es viele Möglichkeiten: Der Arbeitgeber unterschiebt Argumente, die so gar nicht gefallen sind oder vermischt völlig unterschiedliche Argumente miteinander. Er reizt einzelne Betriebsratsmitglieder durch zweideutige Bemerkungen oder Unterstellungen zum Zorn (was seine Wirkung hat, auch wenn eine Entschuldigung folgt). Er behauptet, Widersprüche in den Aussagen des Betriebsrats entdeckt zu haben. Er unterstellt dem Betriebsrat persönliche Angriffe und entrüstet sich darüber; er fühlt sich „menschlich“ tief getroffen oder missverstanden, und so weiter, und so fort...

5. Betriebsrat spalten
Ein solcher Versuch lohnt sich für den Arbeitgeber immer. Er kann dabei die unterschiedlichen Temperamente oder persönlichen Meinungen ausnutzen ("Ich wende mich jetzt an diejenigen von Ihnen, die ein Interesse an einer ruhigen und sachlichen Auseinandersetzung haben...") oder er nutzt unterschiedliche Gruppeninteressen aus ("Ich bitte Sie! Was für unsere Arbeiter schon lange selbstverständlich ist, muss doch auch unseren Angestellten zugemutet werden dürfen..."). Ähnlich kann auch eine Spaltung zwischen Betriebsrat und Belegschaft herbeigeredet werden.

6. Unbestimmte Drohungen ausstoßen
Charakteristisch ist, dass Drohungen des Arbeitgebers immer sehr unpräzise bleiben. Da werden "andere Maßnahmen" angedroht, ohne zu sagen, was das für Maßnahmen sein werden. Eine klare Drohung würde nämlich zeigen, dass der Arbeitgeber sich in Wirklichkeit gar nicht so stark fühlt oder sie würde eine Oppositionshaltung beim Betriebsrat auslösen, an der der Arbeitgeber im Grunde gar kein Interesse hat.