Regel 3: Forderungen vorbringen

Sofort nach der Beschreibung des Problems die Forderungen des Betriebsrats kurz und genau vorbringen!

Idealerweise sind Problembeschreibung und Formulierung der Forderungen eine Einheit. Andererseits wird der Betriebsrat sein Pulver nicht gleich am Anfang komplett verschießen

Nach einer Beschreibung des Gesamtproblems wird der Verhandlungsführer nur den ersten Verhandlungspunkt nennen und die dazu gehörende Forderung vortragen!

Dies ist deshalb so wichtig, weil nur die klare Formulierung einer Forderung es dem Arbeitgeber wirklich schwer macht, noch einmal lang und breit die Hintergründe seiner Planungen und Entscheidungen darzustellen und dabei alle möglichen Ablenkungsversuche zu machen.

Der Betriebsrat will schließlich dafür sorgen, dass bei den Plänen des Arbeitgebers die Interessen der Arbeitnehmer so weit wie irgend durchsetzbar berücksichtigt werden. Dazu hat er klare und detaillierte Forderungen aufgestellt. Und nur über diese Forderungen will und wird er jetzt verhandeln!

Die eigenen Forderungen sind also die Leitlinie für die Verhandlungsführung des Betriebsrats, nicht die Situation des Unternehmens oder die betriebswirtschaftlichen Gründe für die vom Arbeitgeber geplante Maßnahme! 

Kommen im Verlauf der Verhandlung Informationen neu auf den Tisch, die den Betriebsrat dazu zwingen könnten, seine bisherige Einschätzung zu ändern und unter Umständen neue und andere Forderungen aufzustellen, dann werden diese Informationen nur zur Kenntnis genommen – und:

Die Verhandlung wird abgebrochen, damit der Betriebsrat die Möglichkeit hat, unter sich die (verändert erscheinende) Situation erneut zu besprechen!

Wenn es keinen Anlass gibt, seine Meinung zu überprüfen, bleibt es bei den "alten" Forderungen...