Regel 4: Absprachen einhalten

Genau den vorausgeplanten Verhandlungsablauf und die abgesprochene Rollenverteilung einhalten!

Jedes Betriebsratsmitglied hat das Ergebnis der Verhandlungsvorbereitung schriftlich vor sich liegen, kann sich daran orientieren und muss darauf achten, dass man auf keinen Fall davon abweicht.

Auch wenn der Arbeitgeber immer wieder den Versuch machen sollte, nur den Vorsitzenden anzusprechen, müssen sich die, die nach Ablaufplan und Rollenverteilung dran sind, zu Wort melden. Oder der Betriebsratsvorsitzende wird das betreffende Betriebsratsmitglied dazu auffordern und ihm das Stichwort zu seinem "Auftritt" in Erinnerung rufen.

Wird das von allen Betriebsratsmitgliedern konsequent so gemacht, dann werden sich dem Arbeitgeber kaum noch Möglichkeiten bieten, erfolgreich vom Thema abzulenken - und wenn er es trotzdem versucht, wird er damit ins Leere laufen.