Regel 2: nicht kampflos nachgeben

Um die Maximal-Forderung kämpfen! Keinen Zentimeter kampflos nachgeben! Auf keinen Fall hinter die Minimal-Forderung zurückgehen!

Jeder, der in eine Verhandlung geht, gibt sich selbst einen Verhandlungsspielraum, der für den Betriebsrat in einer Maximal- und einer Minimalforderung besteht. Für die Verhandlungsvorbereitung galt deshalb:

Die Maximal-Forderung darf keine Schein-Forderung sein! Der Betriebsrat muss bereit sein, sich mit allen seinen Mitteln für ihre Verwirklichung einzusetzen!

Jedes Zugeständnis des Arbeitgebers muss also sorgfältig mit den Forderungen verglichen werden, die der Betriebsrat vor der Verhandlung beschlossen hat. Eventuell muss die Verhandlung auch unterbrochen werden, damit der Betriebsrat ein Angebot in Ruhe und unter sich prüfen kann, ehe er sich entscheidet und weiter verhandelt (oder auch nicht).

Das gilt natürlich vor allem für Kompromissvorschläge, in denen Formulierungen auftauchen wie: "Wir werden alles tun, um..." - "Sie können sicher sein, dass..." - "Das versteht sich doch von selbst..."

Oft haben Zugeständnisse des Arbeitgebers auch nur am Rande etwas mit dem Problem zu tun, das gerade verhandelt wird. 

Solche "Randzugeständnisse" kann der Betriebsrat - wenn sie vernünftig sind - natürlich gerne "mitnehmen". Er muss aber auch ihre Funktion durchschauen: Sie sollen die Stimmung für den Arbeitgeber positiver gestalten und die "starre" Haltung des Betriebsrats auflockern ("Ich bin Ihnen doch entgegengekommen, nun müssen Sie aber auch...").