Regel 5: Ergebnisse festhalten

Alle Ergebnisse mit allen Einzelheiten schriftlich festhalten! Für alle Zusagen und Vereinbarungen konkrete Termine festlegen! Termin für weitere Verhandlungen festlegen!

Dies festzuhalten, ist natürlich Aufgabe des Protokollführers. Bequemlichkeit führt manchmal dazu, diese Aufgabe der Arbeitgeberseite zu überlassen (Chef-Sekretärin). Nun kann auch niemand den Arbeitgeber daran hindern, ein Protokoll führen zu lassen. Aber der Betriebsrat muss auf jeden Fall auch sein eigenes Protokoll anfertigen. 

Die darin enthaltenen Vereinbarungen und Zusagen sollten nach der Verhandlung dem Arbeitgeber zur Kenntnisnahme und zum Gegenzeichnen vorgelegt werden. 

Denn nicht immer geht es ja um Betriebsvereinbarungen, die sowieso irgendwann schriftlich niedergelegt und unterschrieben werden müssen. Und man wird staunen, wie oft nach dem Vergleich der beiden Protokolle noch eine zusätzliche Klarstellung notwendig ist.