Bekanntmachung der Zuständigkeitsbereiche

Am schönsten ist es natürlich, wenn ein solcher Aushang etwas originell und auffällig gestaltet ist und die Bilder der Betriebsratsmitglieder zeigt. Aber Achtung: Das "Recht am eigenen Bild" ist zu beachten! Jedes Betriebsratsmitglied muss vorher seine Zustimmung gegeben haben!