In manchen Betrieben ist es
gar nicht oder nur mit
übergroßem Aufwand möglich, die
gesamte Belegschaft zu einer Betriebsversammlung
zusammenzubekommen. Beispiele:
- Betriebe, die in zwei oder mehr Schichten arbeiten
- Betriebe, die so groß sind, dass auf einer Betriebsversammlung eine halbwegs vernünftige Aussprache überhaupt nicht mehr möglich ist
- eine Gruppe von Außendienstlern ist so weit weg vom Hauptbetrieb eingesetzt, dass sie an einer „normalen“ Betriebsversammlung nicht teilnehmen kann
Der Betriebsrat diskutiert über die Frage, ob statt Betriebsversammlungen
Teilversammlungen gemacht werden müssen - dabei gilt:
- Entweder die besondere Struktur des Betriebs macht sinnvolle Betriebsversammlungen unmöglich - dann müssen stattdessen Teilversammlungen organisiert werden.
- Oder es geht doch, dann müssen eben Betriebsversammlungen gemacht werden.
Jede Teilversammlung wird vom gesamten Betriebsrat vorbereitet und (im Normalfall) vom Betriebsratsvorsitzenden geleitet. Dabei sind die Inhalte der verschiedenen Teilversammlungen identisch:
- gleiche Tätigkeitsberichte
- gleiche Berichte der Geschäftsleitung
- gleiche Referate von den gleichen Leuten