Kein Wahlvorschlag?

Auch das kann natürlich passieren (wenn auch glücklicherweise sehr selten):

Bis Fristende sind beim Wahlvorstand überhaupt keine Wahlvorschläge eingegangen! Was ist in diesem Fall zu tun?

Normale Wahl

Wenn bis zum Ende der normalen 2-Wochen-Frist kein gültiger Wahlvorschlag beim Wahlvorstand eingegangen ist, setzt dieser eine Nachfrist.
Dabei bitte beachten:
Vorschlagslisten, die "heilbare Mängel" aufweisen, werden in diesem Fall als gültige Vorschläge angesehen!
Das Verfahren:
  • Der Wahlvorstand stellt am Ende der normalen Frist fest, dass kein gültiger Vorschlag eingereicht wurde.
  • Sitzung des Wahlvorstands am 1. Arbeitstag nach Ende der normalen Frist.
  • Beschluss: Nachfrist muss gesetzt und durch Aushang bekannt gegeben werden.
Inhalt des Aushangs:
  • Innerhalb der vorgeschriebenen Frist sind keine gültigen Vorschlagslisten beim Wahlvorstand eingereicht worden.
  • Deshalb setzt der Wahlvorstand für das Einreichen von Vorschlagslisten eine Nachfrist von einer Woche! ...Datum genau angeben...
  • Ist auch bis zu diesem Zeitpunkt keine gültige Vorschlagsliste beim Wahlvorstand eingegangen, findet die Betriebsratswahl unwiderruflich nicht statt.
  • Nach Ablauf der Amtszeit des jetzigen Betriebsrats wird es also keinen Betriebsrat mehr geben!
Berechnung der Nachfrist:
  • Die Nachfrist dauert 1 Woche, also genau 7 Wochentage.
  • Erster Tag der Frist ist der Tag nach dem Bekanntgeben der Nachfrist durch den Wahlvorstand
Beispiel:
  • Letzter Tag der normalen Frist: Dienstag, der 3. April 2018.
  • Beschluss des Wahlvorstands über die Nachfrist am nächsten Arbeitstag, Mittwoch, 4. April 2018.
  • Aushang zur Nachfrist am gleichen Tag.
  • Erster Tag der Nachfrist ist Donnerstag, der 5. April, und letzter Tag Mittwoch, der 10. April 2018.

Zu wenig Kandidaten

Enthalten die eingereichten Wahlvorschläge insgesamt weniger Kandidaten als Betriebsräte zu wählen sind, hat der Wahlvorstand bekannt zu geben, dass ein kleinerer Betriebsrat zu wählen ist. Hierzu siehe auch § 11 BetrVG .
Bitte immer beachten:

Das Setzen einer Nachfrist verschiebt den festgelegten Zeitpunkt der Betriebsratswahl und die anderen Termine nicht!

Einfache Wahl

In diesem Fall ist es beim vereinfachten Wahlverfahren wirklich ganz einfach:
Der Wahlvorstand klappt seine Unterlagen zu und gibt bekannt, dass es keine Betriebsratswahl geben wird!
Was einen erneuten Versuch natürlich nicht ausschließt – also bitte noch einmal ganz von vorne beginnen ...