Bekanntgabe der Wahlvorschläge

Die Bekanntgabe der Vorschlagslisten (= Wahlvorschläge) erfolgt 1 Woche vor dem Tag der Betriebsratswahl am Ende des Arbeitstags!
Wie die Bekanntgabe erfolgt, hängt davon ab, wie viele gültige Vorschlagslisten (davon kann es ja auch beim vereinfachten Wahlverfahren mehrere geben!) beim Wahlvorstand eingereicht wurden. Es gibt also mehrere Möglichkeiten – dies ist die erste:
Es liegt nur eine gültige Vorschlagsliste vor! Das heißt, die Wahl findet als Persönlichkeitswahl statt!
Nächster Schritt:
Der Wahlvorstand erstellt einen Aushang "Kandidaten der Betriebsratswahl":
  • Alle Kandidaten, die auf der Vorschlagsliste stehen, werden untereinander aufgeschrieben (Reihenfolge genau wie auf der Originalliste!),
  • mit Name, Vorname und Art der Beschäftigung (Berufsbezeichnung).
  • Die Liste wird an den Stellen veröffentlicht, wo auch das Wahlausschreiben hängt.
Die zweite Möglichkeit ist:
Es liegen mehrere gültige Wahlvorschlagslisten vor!

Und das bedeutet, dass es beim vereinfachten und beim normalen Wahlverfahren mal wieder unterschiedlich weiter geht:

Normale Wahl

Die Betriebsratswahl findet als Listenwahl statt!
Bitte beachten:
  • Dafür ist zu klären, in welcher Reihenfolge die Listen nacheinander auf dem Aushang aufgeführt werden.
  • Diese Reihenfolge ist dieselbe, in der die Listen dann auch auf dem Stimmzettel der Betriebsratswahl erscheinen werden.
  • Um alle Listen dabei gleich zu behan­deln, wird diese Reihenfolge nach Zufall (durch Losverfahren) festgelegt.
  • Achtung: Stützunterschriften und Einwilligungserklärungen werden nicht mit ausgehängt!
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Das Verfahren:
  • Der Wahlvorstand lädt alle Listenvertretungen schriftlich zu einer Wahlvorstandssitzung ein.
  • Alle Listenvertretungen haben das Recht, aber nicht die Pflicht, bei der Auslosung dabei zu sein – auch wenn nicht alle oder keine Listenvertretung zu der Sitzung erscheint, kann der Wahlvorstand die Auslosung vornehmen.
  • Jedes Losverfahren ist zulässig. Dies ist das sicherste: Die Kennworte der einzelnen Listen werden auf je einen Zettel geschrieben. Alle Zettel werden gefaltet und in einem Gefäß gut gemischt. Ein Wahlvorstandsmitglied zieht die Zettel nacheinander.
  • Sofort, nachdem der erste Zettel gezo­gen wurde, bekommt die entsprechende Liste die Ordnungsziffer 1, die nächste die 2 usw.
  • Die dabei entstehende Reihenfolge der Ordnungsziffern ist auch die Reihenfolge, in der die Listen bekannt gemacht werden und später auf dem Stimmzettel erscheinen.
  • Das Ergebnis wird im Protokoll festge­halten.
Aushang "Kandidaten der Betriebsratswahl":
  • Kennwort der Vorschlagsliste mit der Ordnungsziffer 1 aufschreiben.
  • Alle Kandidaten, die auf dieser Vorschlags­liste stehen, werden untereinander aufgeschrieben (Reihenfolge genau die der Originalliste!), mit Name, Vorname und Berufsbezeichnung
  • Etwas Platz lassen. Dann Kennwort der Liste Nr. 2; alle Kandidaten aufführen usw.
  • Aushang an den Stellen, wo auch das Wahlausschreiben hängt.

Einfache Wahl

Der oder die Wahlvorschläge werden so ausgehängt, wie sie beim Wahlvorstand eingegangen sind!
Genauere Vorschriften dafür gibt es (anders als beim normalen Wahlverfahren) nicht. Zu empfehlen ist aber die gleiche Form der Bekanntmachung wie links beschrieben (letzer Textkasten). Aber:
Da es beim vereinfachten Wahlverfahren keine Listenwahl geben kann, sondern immer nur Persönlichkeitswahl, werden auf dem Stimmzettel dann alle Wahlbewerber von allen Wahlvorschlagslisten zusammen in alphabetischer Reihenfolge aufgeschrieben – aber so weit ist es ja noch nicht.
Übrigens:
Stützunterschriften und Einwilligungsunterschriften der Wahl­bewerber werden nicht mit ausgehängt!
Und weil die Zeit beim vereinfachten Wahlverfahren so knapp ist:
Sowie die Wahlvorschläge geprüft sind und ausgehängt werden, sollte der Wahlvorstand gleich
  • die Stimmzettel fertig machen (siehe hier) und
  • die kompletten Briefwahlunterlagen (siehe hier) an alle diejenigen schicken, von denen jetzt schon feststeht, dass sie Briefwahl machen werden.
Briefwahlunterlagen bekommen auf jeden Fall:
  • die Arbeitnehmer der Betriebsteile oder Nebenbetriebe, für die der Wahlvorstand (in kleinen Betrieben ja eher unwahrscheinlich) Briefwahl beschlossen hat (siehe hier, Punkt 10) und
  • die Arbeitnehmer, von denen der Wahlvorstand weiß, dass sie am Wahltag nicht im Betrieb sein werden (z.B. Monteure, Elternzeitler, Wehr- und Zivildienstleis­tende).
Mehr zum Briefwahlverfahren (beim ver­einfachten Wählen "nachträgliche schrift­liche Stimmabgabe" genannt) findet sich hier.

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Ein Muster, wie Wahlvorschläge bekannt gegeben werden können ist hier.