Wahlort/Wahlversammlung

Rechtzeitig (möglichst schon einige Tage vor dem Wahltermin) besorgt sich der Wahlvorstand eine geeignete Wahlurne bzw. mehrere, wenn zeitgleich an mehreren Orten gewählt werden soll (letzteres gilt nur für das normale Wahlverfahren)!
Bitte beachten:
  • Der Schlitz der Wahlurne sollte nur so groß sein, dass ein Stimmzettel gerade eben dort hineinpasst.
  • Die Urne muss entweder verschlossen werden können (nur ein Schlüssel beim Wahlvorstand). Oder:
  • Die Urne muss so verschlossen werden, dass sie von Unbefugten nicht ohne Spuren geöffnet werden kann.
Um an eine geeignete Wahlurne zu kommen, bieten sich mehrere Möglichkeiten:
  • Bei der Gewerkschaft nachfragen – dort gibt es oft spezielle Urnen, die für diese Zwecke natürlich gut geeignet sind.
  • Wer an Wahlvorstandsschulungen des Bildungszentrums Oberjosbach teilnimmt, bekommt (unter anderem) eine geeignete Wahlbox als Material mit nach Hause – siehe hier.
  • Sonst tut es aber auch jeder andere ausreichend große und stabile Kasten mit nicht zu großem Schlitz. Die einfachste Form des Verschlusses ist ein ordentliches Zupflastern mit Klebestreifen. Diese Klebestreifen werden dann mit Firmenstempeln und den (mehrfachen) Unterschriften aller Wahlvorstandsmitglieder (mit wasserfestem Filzschreiber) so gekennzeichnet, so dass eine unbemerkte Öffnung der Urne nicht möglich ist.
Ansonsten gilt:
Wo die Betriebsratswahl stattfindet, ist schon beschlossen und auf dem Wahlausschreiben bekannt gegeben worden (hier Punkt 1).

Außerdem sollten aber noch einige weitere, bei normaler und vereinfachter Wahl etwas unterschiedliche Punkte beachtet werden:

Normale Wahl

Es wird ein Raum gebraucht (oder in größeren Betrieben auch mehrere), an die keine besonders großen, aber doch einige wichtige Anforderungen zu stellen sind:
  • Der Raum sollte möglichst zentral gelegen und allen Wahlberechtigten bekannt sein (sonst gute Ausschilderung) – auch zu klein sollte er nicht sein.
  • Im Wahlraum dafür sorgen, dass ein Tisch mit Stühlen für die Wahlvorstandsmitglieder vorhanden ist – ausreichend groß für alle Unterlagen und für die Wahlurne.
  • Etwas abseits von diesem Tisch einen weiteren Tisch aufstellen, an dem die Stimmzettel ausgefüllt werden können. Dort für einen Sichtschutz sorgen – eine Stell- oder Trennwand, ein umgestellter Schrank, irgendetwas in dieser Art.

Einfache Wahl

Beim vereinfachten Wahlverfahren findet die Betriebsratswahl im Rahmen einer Wahlversammlung statt. Das klingt großartig, bedeutet aber im Grunde nur dies:
Alle Arbeitnehmer kommen zum gleichen Zeitpunkt (Versammlungsbeginn) in einem Raum zusammen, um dort den Wahlakt vorzunehmen!
Außer dass der Raum groß genug sein muss, um alle Wahlberechtigten auf einmal aufnehmen zu können, hat er sonst die gleichen Voraussetzungen zu erfüllen wie beim normalen Wahlverfahren (zentral gelegen, groß genug, Tisch für Wahlvorstand und Wahlurne, sichtgeschützter Platz für das Ausfüllen des Wahlzettels – siehe links).
Zum Ablauf:
Auch wenn es dazu keine Vorschriften gibt, wird der Wahlvorstand der Veranstaltung wohl einen Versammlungs­charak­ter geben. Dazu gehört:
  • eine Begrü­ßung der Anwesenden,
  • eine kurze Erklärung des Wahlablaufs,
  • vielleicht auch des Wahlzettels.
  • Denkbar wäre vielleicht sogar eine Vorstellung der Kandidaten.
Zur Erinnerung:
Wenn es durch gute Vorbereitung gelungen sein sollte, alle Briefwahlstimmen rechtzeitig zu bekommen (oder wenn es keine Briefwahl geben musste), wird die Auszählung der Stimmen unmittelbar nach der abgeschlossenen Stimmabgabe noch während der Versammlung vorgenommen, ebenso die Bekanntgabe der gewählten Betriebsratsmitglieder (hier).