2. Bericht des Betriebsrats
Was in den Tätigkeitsbericht gehört und wie man ihn überzeugend präsentiert
Auf einen Blick
Das Herzstück einer jeden Betriebsversammlung ist der Tätigkeitsbericht des Betriebsrats.
Der Routine-Tätigkeitsbericht befasst sich mit den (noch zu erledigenden) Themen der BR-Arbeit und bietet einen Einblick in die interne Organisation des Gremiums. Er wird üblicherweise von der oder dem BR-Vorsitzenden vorgetragen.
Durch Schwerpunkt-Tätigkeitsberichte kann der Betriebsrat umfangreichere Themen (mit denen er sich gerade beschäftigt, oder beabsichtigt es zu tun) an die Betriebsöffentlichkeit bringen. Diese Berichte werden üblicherweise von weiteren BR-Mitgliedern übernommen.
Die Tätigkeitsberichte sollten gut gegliedert und verständlich formuliert werden. Bei der Präsentation von Zahlen und komplexen Zusammenhängen sollte über eine geeignete Visualisierung nachgedacht werden.
Was beinhaltet der Tätigkeitsbericht des Betriebsrats?
Der Kern jeder Betriebsversammlung ist der Tätigkeitsbericht des Betriebsrats. Durch ihn soll die Belegschaft …
- darüber informiert werden, was der Betriebsrat im letzten Vierteljahr getan hat
- Gelegenheit haben, Fragen zur Arbeit des Betriebsrats zu stellen und ihre Meinung dazu zu sagen
- Erfolge, die der Betriebsrat bei seiner Arbeit hatte, erkennen und möglichst auch würdigen
- die Gelegenheit bekommen, dem Betriebsrat für seine Vorhaben und Verhandlungen Rückendeckung zu geben
Jeder Tätigkeitsbericht muss (mindestens) aus zwei Teilen bestehen.
Der Routine-Tätigkeitsbericht ...
… ist der Pflichtbericht über die allgemeinen, alltäglichen und routinemäßigen Aspekte der Betriebsratsarbeit, vor allem über die kleineren und erledigten Probleme des letzten Vierteljahrs.
Ein Schwerpunkt-Tätigkeitsbericht ...
... ist ein Bericht über ein besonders wichtiges Thema des letzten Vierteljahres. Geeignet sind dafür vor allem schwebende und noch nicht (zufriedenstellend) gelöste Probleme. Natürlich ist es möglich und durchaus sinnvoll, auch zu zwei oder mehr „schwebenden“ Problemen jeweils einen Schwerpunkt-Tätigkeitsbericht einzuplanen. Mindestens einen aber sollte es immer geben.
Der Routine-Tätigkeitsbericht
Der Routine-Tätigkeitsbericht hat zum Ziel, ein anschauliches Bild von der „normalen“ Betriebsratsarbeit des vergangenen Vierteljahrs zu zeichnen.
Wenn es außerdem einen oder mehrere Schwerpunkt-Tätigkeitsberichte gibt, bleiben für den Routine-Tätigkeitsbericht diese Themenbereiche:
- einige Informationen über die Alltagsarbeit und die kleineren Probleme der Betriebsratstätigkeit
- einige Informationen über die interne Organisation der Betriebsratsarbeit
- Berichte über inzwischen mehr oder weniger erfolgreich abgeschlossene Probleme und Konflikte, über die auf vorangegangenen Betriebsversammlungen schon geredet worden ist.
Um den Routine-Tätigkeitsbericht ein bisschen lebendig und interessant zu gestalten, ist es sinnvoll, einige wenige konkrete Beispiele einzufügen. Zu viele Beispiele machen einen Tätigkeitsbericht zu lang. Und man nimmt sich den „Stoff“ für kommende Betriebsversammlungen. Lange Aufzählungen und zu viele Beispiele sollten also vermieden werden.
Einmal im Verlauf des Berichts kann auch über die rechtlichen Grundlagen zu einer konkreten Frage aus der Betriebsratsarbeit informiert werden.
Für den Aufbau des Routine-Tätigkeitsberichts kann man immer das gleiche Schema nutzen.
Beispiel für die Gliederung eines Routine-Tätigkeitsberichts
Aus der aktuellen Alltagsarbeit des Betriebsrats (1. Themenbereich)
- Am Beginn des Routine-Tätigkeitsberichts werden (beispielhaft) einige Alltagsprobleme aus der Betriebsratsarbeit gebracht – jeweils nur durch einen Satz oder ein oder zwei Stichworte angedeutet.
- Eine typische Alltagsarbeit, ein charakteristisches Erlebnis wird etwas ausführlicher geschildert (bei jeder Versammlung am Anfang des Routineberichts ein anderes Beispiel).
Einblick in die interne Organisation des Betriebsrats (2. Themenbereich)
- In dem zweiten Abschnitt eines jeden Tätigkeitsberichts berichtet der Betriebsrat über ein ausgewähltes Problem seiner internen Arbeitsorganisation.
- Mögliche Themen können z.B. die BR-Sitzung, die Ausschussarbeit, Schulungen der BR-Mitglieder, GBR-Aktivitäten, … sein.
- Dabei nur einen Punkt darstellen – nicht zu lang und nicht zu kompliziert
Erledigte Probleme und Konflikte (3. Themenbereich)
- Im dritten und letzten Teil des Routine-Tätigkeitsberichts folgt die Darstellung der seit der letzten Betriebsversammlung erledigten Probleme.
- Dabei werden vor allem Probleme aufgegriffen, die bereits auf der letzten Betriebsversammlung angesprochen wurden.
- Auch hier gilt es, zwei oder drei ausgewählte Probleme nur kurz anzureißen und ein Problem etwas ausführlicher zu schildern.
Schwerpunkt-Tätigkeitsbericht
Zusätzlich zum Routine-Tätigkeitsbericht sollte es auf jeder Betriebsversammlung auch mindestens einen Schwerpunkt-Tätigkeitsbericht geben.
Besonders wichtige oder interessante Themen, an deren Lösung der Betriebsrat noch arbeitet, werden in einzelnen, voneinander getrennten Berichten durch unterschiedliche Betriebsratsmitglieder der Belegschaft vorgetragen und zur Diskussion gestellt.
Schon mit dem Einstieg muss die Wichtigkeit des Themas für die Kolleg:innen deutlich werden, damit die Aufmerksamkeit der Zuhörenden geweckt wird.
Der weitere Aufbau sollte so sein, dass die Zuhörenden das vorgestellte Thema/Problem schrittweise nachvollziehen und die Meinung und Haltung des Betriebsrats verstehen können.
Hauptziel des Berichts muss es sein, sich die Zustimmung und Unterstützung der Belegschaft zu sichern (das Problem, um das es geht, ist ja noch nicht gelöst). Das wird in den Schluss formuliert.
Entscheidend auch für den Erfolg eines Schwerpunktberichts ist also der Aufbau der Informationen und Argumente. Auch hier kann eine Standardgliederung helfen.
Beispiel für die Gliederung eines Schwerpunkt-Tätigkeitsberichts
Einstieg:
- So hat der Betriebsrat von den Problemen erfahren
Hauptteil:
- Beschreibung der problematischen Situation (evtl. auch die Rolle des Arbeitgebers benennen, z. B. kein Interesse, absichtliche Maßnahme, weil Rationalisierungen)
- Die Auswirkungen und Folgen der problematischen Situation
- Vorschlag des Betriebsrats, um Schwierigkeiten zu beheben (evtl. bereits gemachte und abgelehnte Vorschläge grob umreißen)
Schlussteil:
- Aufforderungen an den Arbeitgeber, zu handeln und/ oder
- geplante Handlungen und Aktionen des Betriebsrats ankündigen und/ oder
- die Belegschaft auffordern etwas zu tun,
Wer ist für den Tätigkeitsbericht verantwortlich?
Der Tätigkeitsbericht sollte immer arbeitsteilig vorgetragen werden. Der oder die Betriebsratsvorsitzende trägt üblicherweise den Routine-Tätigkeitsbericht vor. Die Schwerpunkt-Tätigkeitsberichte können und sollten von anderen Betriebsratsmitgliedern übernommen werden.
Das schafft Abwechslung und mehr Gelegenheiten für zielgerichtete Fragen und Diskussionsbeiträge aus der Belegschaft. Und es wird dadurch sichtbar, dass der Betriebsrat aus mehreren Personen (und nicht nur der oder dem Betriebsratsvorsitzende) besteht.
Die Vorbereitung der Tätigkeitsberichte erfolgt im Rahmen von Betriebsratssitzungen.
Themen und Aufbau aller Tätigkeitsberichte werden im ganzen Betriebsratsgremium vordiskutiert. Dafür werden zunächst alle möglichen Themen zusammengetragen. Es wird festgelegt, welche Einzelthemen nur angedeutet werden sollen und welche Themen ausführlicher zu behandeln sind.
Schließlich wird darüber abgestimmt, welche Themen für die gesonderten Schwerpunktberichte ausgewählt werden. Danach übernehmen einzelne Betriebsratsmitglieder die Aufgabe, diese Tätigkeitsberichte auszuformulieren.
Diese Aufgabe sollten möglichst die Betriebsratsmitglieder übernehmen, die sie auch auf der Versammlung vortragen werden. Es können sich aber auch zwei oder drei Betriebsratsmitglieder zusammentun oder ein Schwerpunktbericht wird zunächst einmal in dem zuständigen Ausschuss weiterdiskutiert.
Das hat eine Reihe von Vorteilen:
- Die einzelnen Berichte sind nicht so lang und lebendiger.
- Mehr Betriebsratsmitglieder als sonst beteiligen sich aktiv an der Betriebsversammlung und stellen sich bzw. ihre Arbeit dar.
- Es gibt mehr Möglichkeiten für die Belegschaft, Fragen zu stellen und mitzudiskutieren.
Was sollte bei der Präsentation beachtet werden?
Der Versuch, einen vollständigen Überblick über die Arbeit des Betriebsrats zu geben, ist stets zum Scheitern verurteilt. Besser, anschaulicher und wirksamer ist es, wenn stattdessen Praxisbeispiele und „Geschichten“ aus dem Alltag der Betriebsratsarbeit in die Berichte eingebaut werden.
Fremdwörter, Abkürzungen und Fachausdrücke sollten in einem Tätigkeitsbericht vermieden, wenn nicht möglich, erklärt werden. Betriebsratsmitglieder sind im Laufe ihrer Arbeit oft zu Experten geworden (im Betriebsverfassungsrecht und auf anderen Gebieten). Fachausdrücke und Abkürzungen sind ihnen in Fleisch und Blut übergegangen. Sie werden oft genutzt, ohne daran zu denken, dass man sie vor Kurzem selbst noch nicht gekannt hat.
Mit Zahlen und Statistiken sollte in jedem Tätigkeitsbericht sehr sparsam umgegangen werden. Sind sie nicht zu vermeiden, sollte man sie jedenfalls so verständlich und einprägsam wie möglich präsentieren.
Im Mittelpunkt der Tätigkeitsberichte sollten immer die (noch) unerledigten Probleme und aktuellen Themen stehen. Auf die bereits erzielten Erfolge sollte nur kurz hingewiesen werden.
Gelingt es dem Betriebsrat z.B., deutlich werden zu lassen, dass die Belegschaft mit einer geplanten Maßnahme nicht einverstanden ist, verbessert der Betriebsrat seine (rein rechtlich gesehen) vielleicht schwache Position.
Der Betriebsrat leiert im Tätigkeitsbericht nicht nur sachlich und „neutral“ herunter, was er getan hat. Er bezieht engagiert Position und bemüht sich darum, die Belegschaft in die Lösung der betrieblichen Probleme und Konflikte einzubeziehen. Das gelingt dann besonders gut, wenn die BR-Mitglieder es schaffen, frei zu sprechen. Mit einem guten Stichwortkonzept und ein wenig Übung, engagiert und lebendig!
Visualisieren – aber richtig!
Es gehört schon fast zum guten Ton, die wichtigsten Stichworte eines Vortrags für alle lesbar an eine Wand zu werfen – gerne und oft durchsetzt mit sogenannten Geschäftsgrafiken.
Die einzelnen Schaubilder werden mit einer Präsentationssoftware erstellt und dann mit einem Beamer an die Wand geworfen.
Insbesondere dann, wenn man der Belegschaft kompliziertere wirtschaftlich-finanzielle Zusammenhänge nahebringen muss, kann man auf verständliche grafische Darstellungen kaum verzichten. Bewusst und sparsam eingesetzt, erleichtern sie z.B. die Darstellung der wirtschaftlichen Lage oder eines umfangreicheren Rationalisierungsprojekts.
Jede Präsentationstechnik muss so eingesetzt werden, dass sie nicht etwa den Vortragenden aus der Wahrnehmung der Zuschauenden verdrängt.
Immer ist es der Mensch, der überzeugt, nicht die Technik!
Präsentationen sollten im Rahmen der Tätigkeitsberichte sparsam eingesetzt werden. Das, was groß an der Wand zu lesen ist, steht immer in Konkurrenz zu dem, was man mündlich mitteilt. Die Zuhörenden müssen sich immer neu entscheiden, wem sie nun ihre Aufmerksamkeit schenken wollen, der Präsentation oder dem Redenden.
Eine Software, mit deren Hilfe Präsentationen erstellt werden, bietet immer auch sogenannte Vorlagen, die die Erstellung einer Präsentation erleichtern sollen.
- Man sollte eine Vorlage auswählen, die eher schmucklos gehalten ist und einen guten Kontrast bietet (ausreichend große Schrift, nicht zu viel Text).
- Auch sollten sämtliche Möglichkeiten, die Standardschrift zu verändern (Farben, Schattierungen, Umrahmungen) nur äußerst sparsam und gezielt genutzt werden.
- Bilder und Videoclips, passend eingesetzt, lockern einen Vortrag auf.
Hat man sich für eine bestimmte Vorlage entschieden, dann sollte diese für alle weiteren Präsentationen beibehalten werden. Auch die Möglichkeit, den Firmennamen („Betriebsrat Kermel Brot GmbH.“) und vielleicht so etwas wie ein Logo irgendwo am Rand einzubauen, kann genutzt werden.
Nichts macht den Erfolg eines Vortrags gründlicher zunichte als eine begleitende Präsentation, die für die Zuschauenden nicht wirklich gut zu erkennen ist!
Und gerade bei Betriebsversammlungen sind die räumlichen Verhältnisse für eine Präsentation nicht immer optimal – sei es, dass der Raum zu groß (oder zu lang und schmal) ist – sei es, dass Säulen im Wege stehen …
Deshalb gilt:
- Die komplette Technik muss sorgfältig und vor Ort getestet werden: Ist die präsentierende Person und die Präsentation von jedem Platz aus hörbar/sichtbar?
- Auch die Präsentation selber muss zuschauerfreundlich gestaltet sein: wenig Text und wenige Zahlen in ausreichender Größe! Geschäftsgrafiken (Kurven, Säulen usw.) so einfach wie möglich halten und auf alle optischen Kinkerlitzchen verzichten.
Passende Seminare
Quellen
Die kleine Betriebsratsbibliothek Band 1-6, Fricke/Grimberg/Wolter, Bund-Verlag, 2014
Ständige Aktualisierungen und Überarbeitung durch die Redaktion BZO-Wissen, V. Havemann