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§ 6 Arbeiter und Angestellte (Paragraf ist aufgehoben)

2. Betriebsrat, Betriebsversammlung, Gesamt- und Konzernbetriebsrat

Aufgehobene Paragrafen:
§ 10 Vertretung der Minderheitsgruppen
§ 12 Abweichende Verteilung der Betriebsratssitze

4. Mitwirkung und Mitbestimmung der Arbeitnehmer

5. Besondere Vorschriften für einzelne Betriebsarten

Die Paragrafen dieses Teils (§ 114 bis § 117 BetrVG) werden hier nicht kommentiert.

7. und 8. Änderung von Gesetzen, Übergangs- und Schlussvorschriften

Die Paragrafen dieses Teils (§ 122 bis § 132 BetrVG) werden hier nicht kommentiert.