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Auf einen Blick

 

Sprechstunden des Betriebsrats finden immer während der Arbeitszeit statt - möglichst regelmäßig und in nicht zu langen Zeitabständen (wenn nötig auch für jede Schicht einzeln). 

Wenn die Jugend- und Auszubildendenvertretung es will, kann sie sich an der Sprechstunde des Betriebsrats beteiligen.

Arbeitnehmende haben das Recht, zur Sprechstunde des Betriebsrats zu gehen. Sie müssen sich lediglich bei ihrem direkten Vorgesetzten abmelden. Die dafür nötige Zeit zählt als Arbeitszeit.

Was muss der Betriebsrat bei der Durchführung von Sprechstunden beachten?

Der Betriebsrat entscheidet allein darüber, ob er Sprechstunden anbietet. Er muss es lediglich in einer BR-Sitzung beschließen. 

Über Ort und Zeit muss er sich dann mit dem Arbeitgeber einigen. Kann hierzu keine Einigung erzielt werden, kann der Betriebsrat die Einigungsstelle anrufen. 

Gibt es eine JAV im Betrieb, kann diese eigene Sprechstunden anbieten. Tut sie dies nicht, muss der Betriebsrat sie an den Sprechstunden des Betriebsrats beteiligen, wenn sie das möchte. Die JAV soll damit die Chance haben, ihre eigene Klientel (die Jugendlichen und Auszubildenden) zu erreichen. 

Praktische Überlegungen zur Sprechstunde

Entscheidet sich der Betriebsrat, Sprechstunden anzubieten, braucht es einige Überlegungen, damit diese erfolgreich werden können. 

Zunächst muss man sich klarmachen, dass Sprechstunden nur ein kleiner Baustein in der Öffentlichkeitsarbeit des Betriebsrats sind. Sie sollten regelmäßig und in nicht zu langen Zeitabständen (möglichst wöchentlich) angeboten werden.

Sprechstunden funktionieren am besten in Betrieben, in denen der Kontakt zwischen Belegschaft und Betriebsrat grundsätzlich eng ist, wo es eine gut funktionierende Alltagskommunikation gibt. 

Wenn regelmäßige spontane Gespräche, Betriebsrundgänge, Aushänge, regelmäßige Betriebsversammlungen und das Hinzuziehen eines BR-Mitglieds durch die Beschäftige zu wichtigen Gesprächen zu den betrieblichen Selbstverständlichkeiten gehören, funktionieren auch Sprechstunden besser. Sie sind aber kein Ersatz für sie, sondern eine sinnvolle Ergänzung. 

In akuten Fällen wird man nie auf die nächste Sprechstunde warten, sondern direkt ein BR-Mitglied ansprechen und sich so Unterstützung organisieren (z.B. unter anderem in Fällen der § 82 BetrVG oder § 84 BetrVG). 

Jederzeit ein BR-Mitglied bei Bedarf erreichen können - das ist in vollkontinuierlich arbeitenden Betrieben eine Herausforderung. Durch Aushang von Kontaktmöglichkeiten (interne Rufnummern, E-Mail-Adressen) können Betriebsräte auch außerhalb der Sprechstunden und der Büroöffnungszeiten als Ansprechpartner zur Verfügung stehen. 

Neben dieser grundsätzlichen Einordnung der Sprechstunde in die Öffentlichkeitsarbeit des Betriebsrats, gilt es Verabredungen zu treffen, die zu den betrieblichen Rahmenbedingungen passen. 

Der Zeitpunkt, zu dem Sprechstunden angeboten werden, muss der richtige sein. 

  • Sprechstunden also zu Zeiten anbieten, in denen es üblicherweise ruhiger zugeht, Arbeitnehmende sich also leichter einmal "loseisen" können.
  • Sprechstunden (in etwas größeren Zeitabständen) speziell für die Nachtschicht anbieten. Besonders wichtig bei immer gleich besetzten Nachtschichten.

Der Ort sollte gut erreichbar, geschützt und einladend sein. 

  • Sprechstunden an verschiedenen Orten im Betrieb anbieten, um die Wege für die Beschäftigten kurz zu halten. In (flächenmäßig) großen Betriebstätten zu empfehlen.
  • Eigene regelmäßige Sprechstunden in größeren Filialen und Außenstellen
  • Sprechstunden gleichzeitig oder zeitlich versetzt anbieten 

Die personelle Besetzung der Sprechstunden planen. 

Bei einer Sprechstunde immer am gleichen Ort, zur gleichen Zeit im (Hauptbetrieb):

  • Möglichst alle Betriebsratsmitglieder betreuen reihum die Sprechstunden.
  • Optimal für größere Betriebsräte: Jeweils ein freigestelltes und (mindestens) ein nicht-freigestelltes Betriebsratsmitglied betreuen die Sprechstunde gemeinsam.

Bei verschiedenen (zeitgleichen oder zeitnahen) Sprechstunden an unterschiedlichen Orten: 

  • für jede Sprechstunde ein Team aus 2 bis drei Betriebsratsmitgliedern festlegen. 

Gibt es im Betrieb auch eine Jugend- und Auszubildendenvertretung, ist es sinnvoll (wenn die JAV damit einverstanden ist) gemeinsame Sprechstunden anzubieten (§ 69 BetrVG), die von Betriebsrats- und JAV-Mitglieder zusammen betreut werden!

Sprechstunden im Alltag des Betriebs verankern

  • Die Termine der Sprechstunden werden durch ständigen Aushang deutlich herausgestellt.
  • Für jeden Termin wird auch bekannt gegeben, welche Betriebsratsmitglieder anzutreffen sein werden.
  • Auf Betriebsversammlungen wird öfter einmal darauf hingewiesen, dass der Betriebsrat eine interessante Information "in der Sprechstunde bekommen hat" oder "in der Sprechstunde lösen konnte".

    Es ist wichtig, das Angebot regelmäßiger Sprechstunden zu entwickeln, anzupassen und aufrechtzuerhalten. Dazu gehört, die Ausgestaltung der Sprechstunden Schritt für Schritt an die Bedürfnisse der Beschäftigten anzupassen, über das Angebot regelmäßig zu informieren (z.B. auf Betriebsversammlungen, Hemmschwellen abzubauen und bei Bedarf Sprechstunden auch mit anderen Maßnahmen zu kombinieren.

 

Sprechstunde und Betriebsrundgang zur Vorbereitung der nächsten Betriebsversammlung (ein Beispiel) 

Ein Betrieb besteht aus einem Hauptstandort und 5 Außenstellen. Neben der wöchentlichen Sprechstunde am Hauptstandort (die auch von den Außenstellen besucht werden können) bietet der Betriebsrat einmal im Monat an jedem der kleineren Standorte eine weitere Sprechstunde an. Für jeden der Standorte gibt es ein eigenes BR-Team. Die Betriebsräte fahren abwechseln zu den Sprechstunden.

Wenn der Betriebsrat in der Vorbereitung für die nächste Betriebsversammlung ist, fährt das zuständige BR-Mitglied eine Stunde früher in den Standort. Es macht einem Betriebsrundgang, informiert über den Stand der Vorbereitung und fragt nach Interessen, Themen und Problemen. Und sagt natürlich: „Gleich bin ich im Besprechungsraum, also falls noch jemand von euch was hat!?!“

Was sind trotz klarer Rechtslage die Hemmschwellen für Beschäftigte?

Es kann unterschiedliche Gründe geben, die den Besuch der Sprechstunde erschweren oder verhindern:

  • Evtl. ist der Kontakt zum Betriebsrat eher lose. Beschäftigte bringen ihn mit der Beantwortung von Fragen und der Lösung von Problemen nicht in Verbindung.
  • Vielleicht sind Termin und/ oder Ort für die Beschäftigten ungünstig oder gar nicht erreichbar.
  • Die Kolleginnen und Kollegen kennen ihr Recht möglicherweise überhaupt nicht.
  • Das Anliegen ist vielleicht sehr persönlich und die Betriebsräte, die die Sprechstunde abhalten unbekannt.
  • Die Kommunikation in den Abteilungen ist möglicherweise schwierig. Beschäftigte befürchten, dass Vorgesetzte (und Kollegen) nachhaken oder schlecht von ihnen denken.

Es lohnt sich bei den Beschäftigten nachzufragen, wenn der Betriebsrat davon überzeugt ist, dass der Bedarf für eine Sprechstunde vorhanden ist, die Barrieren für die einzelnen Beschäftigten aber zu hoch sind. An der Beseitigung dieser Hemmschwellen muss der Betriebsrat also in jedem Fall arbeiten.

Sprechstunden in schwierigen Zeiten

Auch massive, lange anhaltende und hitzig ausgetragene Konflikte zwischen Betriebsrat und Geschäftsleitung können verhindern, dass Beschäftigte die Sprechstunde (bzw. den Betriebsrat) aufsuchen. Die Angst in diesen Konflikt hineingezogen zu werden, zeigt sich dann üblicherweise nicht nur an Bereitschaft offen zu kommunizieren „ich gehe jetzt in die BR-Sprechstunde!“ 

Zur Absicherung der Betriebsratsarbeit ist es deshalb schon in ruhigen Zeiten wichtig, sofort und entschieden zu reagieren, wenn das Recht eines Arbeitnehmers, die Sprechstunde des Betriebsrats aufzusuchen, irgendwie eingeschränkt wird.  

Manchmal muss der Betriebsrat eine größere Gruppe von Beschäftigten spontan erreichen. Das kann der Fall sein, wenn eine aktuelle Maßnahme des Arbeitgebers dazu Anlass gibt. Der Betriebsrat wird dann überlegen, wie er das am sinnvollsten umsetzt: über Rundmail, Aushangs an den Infobrettern, kurzfristig anberaumte Betriebsversammlung?  

Was können Beschäftigte in einer solchen Situation aber tun? Sie können (nachdem sie sich bei ihrer Vorgesetzten abgemeldet haben) die Sprechstunde des Betriebsrats aufsuchen. Es ist zulässig, dass Gruppen von Arbeitnehmenden (z.B. eine komplette Abteilung) "kollektiv" eine Sprechstunde des Betriebsrats aufsuchen.

Sollte das Büro des Betriebsrats für den Besuch einer solchen Gruppe nicht ausreichen, muss und darf der Betriebsrat in einen passenderen Raum ausweichen.

Gesetzestext

§ 39 Sprechstunden

(1) Der Betriebsrat kann während der Arbeitszeit Sprechstunden einrichten. Zeit und Ort sind mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren. Kommt eine Einigung nicht zustande, so entscheidet die Einigungsstelle. Der Spruch der Einigungsstelle ersetzt die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat.

(2) Führt die Jugend- und Auszubildendenvertretung keine eigenen Sprechstunden durch, so kann an den Sprechstunden des Betriebsrats ein Mitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung zur Beratung der in § 60 Abs. 1 genannten Arbeitnehmer teilnehmen.

(3) Versäumnis von Arbeitszeit, die zum Besuch der Sprechstunden oder durch sonstige Inanspruchnahme des Betriebsrats erforderlich ist, berechtigt den Arbeitgeber nicht zur Minderung des Arbeitsentgelts des Arbeitnehmers.

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Quellen

Kurzkommentar BetrVG, Fricke/Grimberg/Wolter, Bund-Verlag, 4. Auflage

Ständige Aktualisierungen und Überarbeitung durch die Redaktion BZO-Wissen, V. Havemann