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Auf einen Blick

Der oder die BR-Vorsitzende leitet die Sitzung.

Es muss dabei auf unterschiedliche Formalitäten geachtet werden: Beschlussfähigkeit prüfen, Anwesenheitsliste unterschreiben lassen, die Beschlussfassungen leiten usw.

Für die Moderation der einzelnen Tagesordnungspunkte bietet sich ein systematisches Vorgehen an. Am Anfang steht eine kurze Darstellung des Themas. Es folgt die Diskussion. Und am Ende gibt es idealerweise einen Beschluss.

Unterschiedlich komplexe Problemlagen erfordern auch verschiedene Formen der Bearbeitung. Sie finden in unterschiedlichen Settings und Abläufen statt: BR-Sitzungen, Ausschussarbeit, und Einzelarbeiten wechseln sich ab.

Was ist die Aufgabe des oder der Vorsitzenden?

Die Betriebsratssitzungen werden von dem oder der Vorsitzenden geleitet. Im Verhinderungsfall übernimmt die gewählte Stellvertretung die Sitzungsleitung.

Dazu gehört … 

  • die Sitzung eröffnen und schließen
  • die Beschlussfähigkeit zu klären,
  • alle auffordern, sich in die vorbereitete Anwesenheitsliste einzutragen,
  • die Tagesordnung durchzugehen und evtl. zu erweitern,
  • die einzelnen Tagesordnungspunkte aufzurufen,
  • eine Redeliste zu führen bzw. das Wort zu erteilen,
  • Beschlüsse zu formulieren und Abstimmungen zu leiten,
  • für die Umsetzung der Beschlüsse zu sorgen (Aushänge für die Kolleg:innen, Brief/Mail an den Arbeitgeber).

Bei der Leitung der Sitzung (nach dem BetrVG) findet eine starke Konzentration auf die Formalitäten statt. Damit soll verhindert werden, dass die jeweilige Sitzungsleitung die eigene Position ausnutzt, um die Diskussion stark im eigenen Sinne zu beeinflussen.

Der oder die Betriebsratsvorsitzende hat keine Vorgesetztenfunktion

In den Diskussionen, im Meinungsbildungsprozess und bei den Beschlüssen hat die oder der Vorsitzende die gleiche Wichtigkeit wie jedes andere BR-Mitglied.

Um eine gute Atmosphäre und fruchtbare Diskussionen zu erreichen, ist es aber wichtig, mehr als nur den rechtlichen Rahmen im Blick zu haben.

  • Es ist immer gut, wenn Vorsitz und Stellvertretung im Gremium als Team wahrgenommen werden, die sich gegenseitig unterstützen.
  • Die Sitzungsleitung sollte einen Tagesordnungspunkt nicht mit den Worten einleiten „Also wir müssen das ...“. Vielmehr sollten durch die Diskussionsleitung auch diejenigen motiviert werden etwas zu sagen, die eher zurückhaltend sind.
  • Zu bestimmten Tagesordnungspunkten könnten auch andere BR-Mitglieder die Diskussionsleitung übernehmen. Das kann aus sachlichen Gründen sinnvoll sein (weil man sich bei diesem Ausschussthema am besten auskennt). Aber auch aus persönlichen Gründen (z. B. bei Konflikten in der eigenen oder alten Abteilung). Natürlich ist es für den Betriebsrat hilfreich, wenn alle Mitglieder über ein wenig Erfahrung in der Diskussionsleitung verfügen.

Beschlussfähigkeit feststellen

Der oder die Betriebsratsvorsitzende leitet die Sitzung begrüßt die Anwesenden und erfragt zum Sitzungsbeginn, ob alle Beteiligten die Einladung und die Tagesordnung rechtzeitig erhalten haben und ob die Sitzung beschlussfähig ist. Die Beschlussfähigkeit ist dann gegeben, wenn mehr als die Hälfte der Betriebsratsmitglieder (bzw. Ersatzmitglieder) anwesend sind:

Beispiele für Feststellung der Beschlussfähigkeit

Ein BR-Gremium besteht aus 7 Mitgliedern – mindestens 4 BR-Mitglieder (bzw. Ersatzmitglieder) müssen am Sitzungstisch sein, um beschlussfähig zu sein.

Ein BR-Gremium besteht aus 11 Mitglieder – mindestens 6 BR-Mitglieder (bzw. Ersatzmitglieder) müssen anwesend sein, um beschlussfähig zu sein.

Außerdem muss eine Teilnahmeliste erstellt werden, in der sich jede anwesende Person einträgt und unterschreibt.

Der Übergang vom organisatorischen zum inhaltlichen Teil stellt die Diskussion über die Tagesordnung dar. 

Eine Tagesordnung muss nicht beschlossen werden. 

Sie wird eigenständig vom Vorsitz erstellt und von den anderen BR-Mitgliedern in der Vorbereitungszeit ergänzt.

Die Tagesordnung bildet die Grundlage, auf der sich alle Betriebsratsmitglieder auf die kommende Sitzung vorbereiten. Hat die Sitzung begonnen, soll die Tagesordnung eigentlich nicht mehr geändert werden. Die Frage wäre ja, ob alle für den neuen Tagesordnungspunkt hinreichend vorbereitet sind. Kommt also plötzlich noch ein weiterer wichtiger Tagesordnungspunkt hinzu, ist es meist sinnvoll, zeitnah (z.B. am nächsten Tag) eine eigene Sitzung zu einem solch kurzfristig hereingereichten (wichtigen) Thema einzuberufen. Damit erhalten alle die Möglichkeit, sich angemessen auf diesen Tagesordnungspunkt vorzubereiten.

Es ist aber auch möglich, eine Tagesordnung während der Sitzung zu erweitern. Dies ist allerdings nur dann möglich, wenn alle anwesenden Betriebsratsmitglieder der Erweiterung der Tagesordnung zugestimmt haben (einstimmiger Beschluss). Im Kern steht hinter diesem einstimmigen Beschluss die Absicherung, dass sich alle Betriebsratsmitglieder ausreichend informiert und vorbereitet fühlen, um kurzfristig zu diesem neuen Thema abstimmen zu können. 

Selbst in einem 25er-Gremium, in dem z.B. 24 Betriebsräte für die Erweiterung der Tagesordnung stimmen, sorgt eine einzelne Nein-Stimme oder eine Enthaltung bereits dafür, dass für den neuen Tagesordnungspunkt eine neue Sitzung angesetzt werden muss. 

Auch bei der Erweiterung der Tagesordnung muss das Gremium natürlich beschlussfähig sein. 

Beispiel: Die Notizen einer neu gewählten BR-Vorsitzenden zu den wichtigen Punkten bei der Leitung einer BR-Sitzung

Ablauf der Sitzung

  • Die Sitzung wird von der Vorsitzenden, im Verhinderungsfall vom stellvertretenden Vorsitzenden geleitet.
  • Zu Beginn wird die vorbereitete Anwesenheitsliste herumgegeben, in die sich alle Anwesenden persönlich eintragen.
  • Dann wird die Beschlussfähigkeit überprüft. In unserem 7er-Gremium müssen mindestens 4 BR-Mitglieder anwesend sein, um Beschlüsse fassen zu können.
  • Als Nächstes wird nach Einwendungen zur Niederschrift gefragt. Die bereits schriftlich verfassten Einwände werden im neuen Protokoll erwähnt und dem „kritisierten“ Protokoll beigeheftet. Achtung! Keine Änderung des Ursprungsprotokolls!
  • Nachdem die Tagesordnung kurz vorgestellt wurde, beginnt die Bearbeitung des ersten Tagesordnungspunktes.
  • Soll ein weiterer Punkt auf die Tagesordnung aufgenommen werden, müssen alle anwesenden BR-Mitglieder damit einverstanden sein (Beschluss notwendig!)

Beschlussfassung

  • Vor jeder Beschlussfassung wird der Antrag formuliert und dem Schriftführenden ins Laptop diktiert.
  • Die Abstimmung erfolgt durch Handheben.
  • Die Anzahl der Ja- und Neinstimmen und der Enthaltungen kommt ins Protokoll.
  • Die Beschlussfähigkeit wird bei jeder Abstimmung überprüft. 

Wie moderiert man unterschiedliche Themenbereiche ergebnisorientiert und ohne Überlängen?

Durch eine sinnvolle und logische Struktur in der Gesprächsführung, wird es einfacher, eine BR-Sitzung zu moderieren, ihr zu folgen, mitzudiskutieren und Protokoll zu schreiben.

Die Tagesordnungspunkte werden nacheinander abgearbeitet. 

  • Jeder Punkt endet mit einem Beschluss.
  • Manchmal lautet, das Ergebnis auch einfach „Für heute beenden wir die Beschäftigung mit diesem Thema.“ 

Der oder die Vorsitzende stellt jeden Tagesordnungspunkt zunächst inhaltlich kurz vor. 

  • Die Feststellung „ich spare mir die Einleitung, ihr habt es ja alle in der Einladung selber gelesen“ ist wenig hilfreich. Für die gut Vorbereiteten ist eine kurze Einführung eine wichtige Hilfe, um sich an das vorher Gelesene zu erinnern. Für diejenigen BR-Mitglieder, die die Unterlagen nicht gelesen haben, ist eine derartige Einleitung eine Provokation oder Frustration. Beides ist für das Gelingen der Sitzung und der Diskussion wenig hilfreich.
  • Also unbedingt eine kurze Anmoderation, bei der die wichtigsten Informationen noch einmal genannt werden. Wichtig hierbei ist, dass die vorsitzende Person den Tagesordnungspunkt neutral vorstellt, ohne schon die eigene Meinung vor der Diskussion mit einfließen zu lassen. Die Einleitung in das Thema endet mit der Frage: „Wie seht ihr das?“ Damit ist die Diskussion eröffnet. 

Irgendwann sind alle Gedanken ausgetauscht, Ideen gesammelt und Maßnahmen diskutiert. 

  • Einer der wichtigsten und schwierigsten Schritte (gerade für Personen mit wenig Moderationserfahrung) ist es, von der Diskussion zu den Beschlüssen zu kommen. Deshalb ist ein Zwischenschritt zu empfehlen.
  • Wenn die Sitzungsleitung bemerkt, dass sich Argumente wiederholen und vielleicht auch schon Personen aus der Diskussion ausgestiegen sind, ist es spätestens jetzt Zeit die Diskussion zu einem Ende zu bringen. „Hat noch jemand einen Punkt beizutragen, der noch nicht genannt worden ist?“
  • Die Diskussion sollte dann zusammengefasst werden. Diese Zusammenfassung kommt idealerweise auch in die Niederschrift. 

Danach wird der Antrag formuliert. Dieser sollte schriftlich formuliert werden und vor der Abstimmung, noch einmal für alle laut vorgelesen werden. Das sorgt dafür, dass alle BR-Mitglieder sich bewusst sind, über was sie abstimmen. 

Die oder der Vorsitzende fragt systematisch nach Zustimmung („Wer ist dafür?“), Gegenstimmen („Wer ist dagegen?“) und Enthaltungen („Wer enthält sich?“). Die BR-Mitglieder äußern sich in der Regel durch Handheben.

Ein Antrag ist dann angenommen, wer mehr als die Hälfte der anwesenden BR-Mitglieder mit „Ja“ gestimmt hat. In diesem Moment wird der Antrag zu einem Beschluss. (Achtung: auch bei gleich vielen Ja- und Nein-Stimmen ist ein Antrag nicht angenommen!)

Im Anschluss wird das Ergebnis für alle nochmal laut verkündet und auch die Konsequenz des Beschlusses einmal mitgeteilt („Damit haben wir uns für Folgendes entschieden …“).

Nicht vergessen Arbeitsaufträge an unterschiedliche BR-Mitglieder verteilen. 

  • Wo das unterlassen wird, steht immer automatisch „Macht der oder die Vorsitzende!“ drauf.
  • Fristen sollten vereinbart und durch den Vorsitz nachgehalten werden.
  • Die sich daraus ergebenen Aufgabenliste sollte sich der Vorsitz notieren.

Wie sieht eine effektive Problembearbeitung im Rahmen von BR-Sitzungen aus?

Für eine effektive Interessenvertretung genügt es nicht, die anstehenden Themen „irgendwie“ nacheinander mehr oder weniger sorgfältig abzuarbeiten. 

Je nach Umfang, Dringlichkeit oder Kompliziertheit sollte man (d. h. vor allem der oder die Vorsitzende in der Vorbereitung für die Sitzung) über den jeweils am meisten Erfolg versprechenden Problemlösungsweg genau nachdenken. 

Entscheidend für die Vorgehensweise ist unter anderem die Komplexität des Problems

  • Bei der Bearbeitung kleinerer, alltäglicher Probleme wird auch ein größerer Betriebsrat nach einem relativ einfachen Verfahren (s. u.) vorgehen. Und für einen kleineren Betriebsrat, der zwar eine Arbeitsteilung aber keine Ausschüsse haben wird, ist dieses Verfahren sogar der Normalfall.
  • Ein etwas komplizierteres Thema erfordert schon einen anderen Ablauf. Es wird wohl eher in mittleren und großen Betriebsratsgremien zum Einsatz kommen. 

Für die Bearbeitung jeden Themas sollte der Betriebsrat sich vorab einige Fragen stellen:

  • Für wie komplex (und schwierig) schätzen wir das Thema ein?
  • Auf welchem Typ von Betriebsratssitzung soll das Thema bearbeitet werden?
  • Welche Aufgaben übernimmt dabei der/die Betriebsratsvorsitzende (oder ein Betriebsratsmitglied)?
  • Soll ein Ausschuss beauftragt (oder speziell für das Thema gegründet) werden?

Auch schon beim einfachsten Verfahren einer Problembearbeitung kommt es auf die richtige Abfolge und vor allem auf den richtigen Einsatz von Einzelpersonen, Ausschüssen und BR-Sitzungen an. 

Die Arbeiten sollten auf alle Betriebsratsmitglieder aufgeteilt werden. Sie automatisch auf die Person im Vorsitz oder die Freigestellten zu schieben, ist selten eine gute Idee.

Idealtypische Vorgehensweise bei einem einfachen Alltagsproblem (ein Beispiel):

Schritt 1: In der wöchentlichen Routine-Sitzung eines 5er-Betriebsrats wird ein Problem kurz andiskutiert.

  • Der Betriebsrat stellt fest, dass noch Informationen fehlen.
  • Er beschließt, dass er eine Beratung braucht (z. B. durch die zuständige Gewerkschaft).
  • Die Betriebsratsvorsitzende wird (bis zur Sitzung in der nächsten Woche) beauftragt, die Auskunft zu beschaffen.

Schritt 2: Nach einem Telefonat mit der Gewerkschaft fertigt die Betriebsratsvorsitzende eine Gesprächsnotiz an und sendet sie via E-Mail an alle Betriebsratsmitglieder. 

  • Da sich das Thema als wichtig herausgestellt hat, wird die nächste Betriebsratssitzung als 1-Thema-Sitzung einberufen.

Schritt 3: Die Betriebsratsvorsitzende berichtet. 

  • Der Betriebsrat diskutiert und beschließt mit fünf Fragen an den Arbeitgeber heranzutreten. Er bittet den Arbeitgeber um eine schriftliche Antwort.  

Schritt 4: Nach Eingang der Antwort des Arbeitgebers, wird das Thema auf die Tagesordnung der nächsten Routine-Sitzung gesetzt und besprochen. 

  • Je nach Lage der Dinge ist das Problem nun erledigt, es gibt einen neuen Arbeitsauftrag oder eine nochmalige 1-Thema-Sitzung.

Idealtypische Vorgehensweise bei einem etwas schwierigeren Problem (Beispiel 7er-BR-Gremium)

Schritt 1: Diskussion eines neu aufgetauchten Problems auf der wöchentlichen Routine-Sitzung

  • Schnell wird klar, dass das Problem auf dieser Sitzung nicht gelöst werden kann (z. B. weil eine Ortsbesichtigung nötig ist und Informationen eingeholt werden müssen).
  • Eine Gruppe von drei Betriebsratsmitgliedern wird beauftragt, eine Ortsbegehung zu machen und weitere Informationen einzuholen.
  • Sie sollen in der Routinesitzung in 2 Wochen berichten. 

Schritt 2: Der (zeitlich begrenzt arbeitende) „Ausschuss“ kommt in den zwei Wochen dreimal zusammen.

  • Er erarbeitet in dieser Zeit u. a. einen Fragenkatalog, der seiner Meinung nach dem Arbeitgeber vorgelegt werden soll.

Schritt 3: Mitteilung vom Ausschuss an den Betriebsratsvorsitzenden.

  • Der Ausschuss hält eine außerordentliche Betriebsratssitzung nur zu diesem Thema so bald wie möglich für nötig.

Schritt 4: Auf der 1-Thema-Sitzung werden die vorläufigen Arbeitsergebnisse vorgestellt und diskutiert. 

  • Der Fragenkatalog wird durchgearbeitet, ergänzt und verbessert.
  • Beschluss des Betriebsrats, den Fragenkatalog auf der nächsten gemeinsamen Sitzung mit dem Arbeitgeber zu besprechen.
  • Auftrag an den Betriebsratsvorsitzenden, die Einladung entsprechend zu formulieren.

Idealtypische Vorgehensweise für eine „große“ Problemlösung (Beispiel für einen 15er-Betriebsrat, der mehrere gut arbeitende „echte“ Ausschüsse hat)

Schritt 1: Der Betriebsausschuss bereitet sich auf die wöchentliche Routine-Sitzung vor. 

  • Er prüft das neu aufgetauchte Problem nur kurz (Beispielsweise: Der Arbeitgeber will KI an Büroarbeitsplätzen einführen).
  • Er beschließt, das Thema auf der kommenden BR-Sitzung kurz anzusprechen und dann vorzuschlagen, es zur weiteren Bearbeitung dem Ausschuss „Neue Technologien“ zu übertragen.

Schritt 2: Auf der Routine-Sitzung wird entsprechend verfahren. 

  • Die Diskussion bringt schon ein paar gute Ideen für die Arbeit des Ausschusses.
  • Ein klarer Arbeitsauftrag wird (mit Terminvorgabe) formuliert.

Schritt 3: Der Ausschuss bearbeitet das Thema ausführlich auf einer Sitzung, die er zusätzlich als 1-Thema-Sitzung eingeschoben hat. 

  • Erarbeitet wird ein Entwurf für eine erste Stellungnahme des Betriebsrats an den Arbeitgeber, zu der auch ein Fragenkatalog gehört.
  • Das Protokoll der Sitzung geht an den Betriebsausschuss, der das Thema auf die Tagesordnung der nächsten Routine-Sitzung setzt.

Schritt 4: Der Vorschlag des Ausschusses wird durch den Betriebsrat diskutiert und mit (wenigen) Änderungen beschlossen

  • Der Ausschuss wird beauftragt, zum Thema ein Gespräch mit der Betriebsleitung zu führen.
  • Sie sollen die Stellungnahme des BR erläutern.
  • Sie sollen außerdem den Fragenkatalog vorlegen und eine Antwort innerhalb einer Frist von zwei Wochen erbitten.

Und so weiter, und so fort …

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Quellen

Die kleine Betriebsratsbibliothek Band 1-6, Fricke/Grimberg/Wolter, Bund-Verlag, 2014

Ständige Aktualisierungen und Überarbeitung durch die Redaktion BZO-Wissen, V. Havemann