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Auf einen Blick

Das Thema Beschlussfassung ist besonders wichtig. Nahezu alle Probleme, die ein Betriebsrat bearbeitet, müssen mit einer formalen Beschlussfassung enden.

Eine korrekte Beschlussfassung beginnt aber bereits mit der Einladung zur Sitzung. Es muss rechtzeitig unter Nennung der Tagesordnung eingeladen werden. Und für verhinderte BR-Mitglieder die richtigen Ersatzmitglieder eingeladen werden.

Der Betriebsrat muss beschlussfähig sein. Mindestens die Hälfte aller Betriebsratsmitglieder muss zum Zeitpunkt der Abstimmung anwesend sein und sich an der Abstimmung beteiligt haben.  

In den meisten Fällen ist ein Beschluss dann rechtswirksam gefasst, wenn die Mehrheit der anwesenden BR-Mitglieder zugestimmt hat.

Wie kommt man von der Diskussion zu gut formulierten Anträgen/ Beschlüssen?

Nahezu alle Aktivitäten eines Betriebsrats brauchen als Grundlage einen Beschluss. 

Beschlüsse werden, nach einer Diskussion, auf der Grundlage von „Anträgen“ gefasst. Jeder Vorschlag, irgendeine Diskussion durch einen Beschluss zu beenden, ist so ein Antrag. 

Der oder die Vorsitzende (bzw. Stellvertretung) ruft in der BR-Sitzung den jeweiligen Tagesordnungspunkt auf, gibt einige Informationen zum Sachstand und eröffnet dann die Diskussion.

Der oder die Betriebsratsvorsitzende übernimmt dabei die Moderationsrolle. Aufgabe ist es, mit Fragen durch die einzelnen Tagesordnungspunkte zu führen und dafür zu sorgen, dass alle Betriebsratsmitglieder zu Wort kommen. 

Wurden in der Diskussion alle wesentlichen Aspekte beleuchtet, erfolgt die Beschlussfassung.

Ja-Nein-Abstimmungen

Vor der Abstimmung muss der Wortlaut des Beschlusses formuliert werden. Erst dann wird zur Abstimmung aufgerufen. Es wird gefragt:

  • „Wer ist dafür?“ (Ja-Stimmen)
  • „Wer ist dagegen?“ (Nein-Stimmen)
  • „Wer enthält sich?“ (Enthaltungen)

Üblicherweise wird hier per Handzeichen abgestimmt. Die exakten Ja- und Nein-Stimmen und die Enthaltungen müssen ins Protokoll geschrieben werden.

Gibt die Diskussion auch nur diesen einen Vorschlag her, erfolgt die Beschlussfassung, indem … 

  • der Antrag exakt formuliert und
  • der Wortlaut protokolliert wird.
  • Dann folgt die Abstimmung,
  • deren Ergebnis ebenfalls protokolliert wird. 

Beispiel für einen korrekt formulierten Beschluss

Der Betriebsrat beschließt der Einstellung von Frau … zum 1. September … in die Buchhaltung, unter den im Antrag des Arbeitgebers vom … genannten Bedingungen, zuzustimmen. 

  • Wer ist dafür? (Handzeichen für Ja-Stimmen zählen)
  • Wer ist dagegen? (Handzeichen für Nein-Stimmen zählen)
  • Wer enthält sich? (Handzeichen für Enthaltungen zählen)

Hier noch einige Formulierungen für Beschlüsse aus dem BR-Alltag

Widerspruch gegen eine ordentliche Kündigung

Der Betriebsrat beschließt, der Kündigung von Frau … gemäß § 102 Abs. 2 BetrVG zu widersprechen, weil für Frau … eine Weiterbeschäftigung auf dem frei werdenden Arbeitsplatz in der Abteilung „Kundenservice“ möglich ist. Außerdem könnte Frau … eine Weiterbildung absolvieren, um …

Zustimmungsverweigerung zu einer Einstellung

Der Betriebsrat verweigert die Zustimmung zu der geplanten Einstellung von Herrn … in der Kommissionierung, weil …

Beschluss über eine Seminarteilnahme

Der Kollege Hannes Hofbauer nimmt an der Schulung BR 2 vom … bis  … im Bildungszentrum Oberjosbach teil.

Die Schulung ist erforderlich im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG. Das Seminar vermittelt Grundlagen der Betriebsverfassung, deren Kenntnisse für jedes BR-Mitglied unverzichtbar sind. 

Die Kosten der Schulung in Höhe von … Euro für Lehrgang, Unterkunft und Verpflegung trägt der Arbeitgeber.

Die Anreise erfolgt nach den geltenden Reisekostenbedingungen des Unternehmens.

Beschluss über Sachmittel

Der Betriebsrat beschließt gemäß § 40 BetrVG die Anschaffung von drei aktuellen Ausgaben der Gesetzestextsammlung „Kittner: Arbeits- und Sozialordnung“. Diese Anschaffung ist erforderlich, weil …

Welche Prinzipien gelten bei jeder Abstimmung des BR?

Um Beschlüsse fassen zu können, muss der Betriebsrat beschlussfähig sein. 

Es muss mindestens die Hälfte der Betriebsratsmitglieder anwesend sein (einschließlich der eventuell einzuladenden Ersatzmitglieder).

Auch als anwesend gelten die Betriebsratsmitglieder, die in Form einer Videokonferenz teilnehmen (wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind; siehe § 30 BetrVG).

Ein Beispiel für die fehlende Beschlussfähigkeit

Von einem 9-köpfigen Betriebsrat sind …

  • Zwei Mitglieder krank und eins auf Kur,
  • zwei weitere sind in Urlaub und
  • ein Mitglied ist auf einem Seminar. 

Für die BR-Sitzung sind somit nur drei Betriebsräte vom eigentlichen Gremium verfügbar.

Von den eingeladenen sechs Ersatzmitgliedern ist zur Sitzung aber nur eines erschienen.
Der Betriebsrat ist mit vier Personen nicht beschlussfähig!  

Es hätten mindestens zwei Ersatzmitglieder erscheinen müssen, damit der Betriebsrat mit fünf Personen beschlussfähig gewesen wäre. 

Das Grundprinzip lautet: „Die Mehrheit entscheidet!“

Im BetrVG steht, dass ein Antrag angenommen ist, wenn die Mehrheit dem Antrag zustimmt. In den meisten Fällen ist dies die Mehrheit der anwesenden BR-Mitglieder.

Das bedeutet, die Mehrheit muss mit „Ja!“ stimmen. Ob die anderen Nein sagen oder sich enthalten, spielt letztendlich keine Rolle.

Jede Enthaltung zählt nicht als Ja-Stimme!

Die Formulierung im § 33 BetrVG „mit Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder“ ist wörtlich zu nehmen ist: Die Mehrheit der Anwesenden muss mit Ja gestimmt haben, sonst ist ein Antrag abgelehnt.

Beispiele für angenommene bzw. abgelehnte Anträge

5 Ja-Stimmen3 Ja-Stimmen4 Ja-Stimmen
1 Nein-Stimme2 Nein-Stimmen2 Nein-Stimmen
1 Enthaltung2 Enthaltungen2 Enthaltungen
Antrag angenommenAntrag abgelehntAntrag abgelehnt

Aus rechtlicher Sicht sind Enthaltungen in einem Betriebsrat damit keine dritte Alternative. Sie können aus kommunikativer Perspektive aber trotzdem bedeutsam sein.

Gibt es eine größere Anzahl an Enthaltungen, kann das unterschiedliche Gründe haben. 

  • Vielleicht gibt es zu wenig Informationen und/ oder noch weiteren Diskussionsbedarf.
  • Sie scheuen sich zu positionieren.
  • Die Enthaltung kann auch eine Reaktion auf die Zumutungen durch die geplante Maßnahme des Arbeitgebers sein oder den aktuell nicht sichtbaren Handlungsspielraum des Betriebsrats.
  • Vielleicht sind einige von einem überlangen Arbeitstag erschöpft, wollen/ können nicht zustimmen, wollen aber auch keine weitere Diskussion.
  • Vielleicht können einige BR-Mitglieder nicht erkennen, warum es sich um ein „wichtiges“ Thema handelt.
  • Es kann aber auch vorkommen, dass sich einige BR-Mitglieder keine Meinung dazu bilden wollen, weil es ihnen „egal“ ist wie mit dem Thema verfahren wird. 

Gibt es regelmäßig bei Abstimmungen viele Enthaltungen, sollte sich das Gremium über die möglichen Gründe Gedanken machen und darüber sprechen, wie man mit der Situation umgeht. Jedes Mitglied des Betriebsrats ist gewählt worden, um eine Entscheidung zu treffen und nicht die anderen diese treffen zu lassen.

Auch bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt.

Ist die Zahl der Nein-Stimmen und die Enthaltungen zusammen genauso groß wie die der Ja-Stimmen, ist der Antrag abgelehnt.

Da mehr als die Hälfte der anwesenden Betriebsratsmitglieder mit „Ja!“ stimmen müssen, reicht es nicht aus, wenn die Zahl der Ja-Stimmen, die der Nein-Stimmen übersteigt. 
 

Weitere Beispiele für Abstimmungen

Ein 9-köpfiger Betriebsrat ist vollzählig versammelt. 
Eine Abstimmung ergibt: 5 Ja- und 3 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung (5/3/1). 
Der Antrag ist angenommen!

Von einem 9-köpfigen Betriebsrat sind 6 Mitglieder anwesend. 
Die 3 Ersatzmitglieder konnten nicht erreicht werden. 
Eine Abstimmung ergibt: 4 Ja- und 2 Nein-Stimmen (4/2/0).
Der Antrag ist angenommen!

Ein 9-köpfiger Betriebsrat ist vollzählig versammelt. 
Eine Abstimmung ergibt: 4 Ja- und 3 Nein-Stimmen bei 2 Enthaltungen (4/3/2).
Der Antrag ist abgelehnt!

Von einem 9-köpfigen Betriebsrat sind 6 Mitglieder anwesend. 
Die drei anderen haben „zu viel zu tun“. Sie können dadurch nicht durch Ersatzmitglieder ersetzt werden, weil kein echter Hinderungsgrund vorliegt. Bei der Abstimmung sagen 3 „Ja!“ und 3 „Nein!“ (3/3/0).
Der Antrag ist abgelehnt.

Welche Anforderungen gibt es an spezielle Beschlüsse des Betriebsrats?

Wenn die JAV mit abstimmt!

Die gesamte JAV stimmt mit all ihren Mitgliedern gemeinsam mit den Betriebsräten ab, wenn Jugend- und Ausbildungsprobleme auf der Tagesordnung stehen (§ 67 BetrVG). Es kann sich aber auch um ein Thema aus anderen Bereichen handeln, wenn es Arbeitnehmende unter 18 und zur Ausbildung Beschäftigte stärker betrifft als andere Arbeitnehmende.

Dann kann schon einmal ein Antrag eine Mehrheit bekommen, obwohl die Mehrheit der Betriebsräte nicht dafür gestimmt hat. 

Beispiel Ausbildungsproblem als Tagesordnungspunkt

Es geht im Betriebsrat um ein Ausbildungsproblem. Die 9 Betriebsratsmitglieder sind anwesend, außerdem alle 3 Mitglieder der JAV.

Bei der Abstimmung stimmen …

  • 4 Betriebsratsmitglieder und alle 3 JAV-Mitglieder für einen Antrag.
  • 5 Betriebsratsmitglieder stimmen dagegen.

Obwohl die Mehrheit der Betriebsratsmitglieder gegen den Antrag war, ist er angenommen. In diesem Fall zählen die Stimmen der JAV-Mitglieder genauso wie die der Betriebsratsmitglieder (mehr dazu § 67 Abs. 2 BetrVG).

Wenn die Mehrheit der anwesenden BR-Mitglieder nicht ausreicht!

In einigen besonders wichtigen Spezialfällen verlangt das BetrVG, dass die Mehrheit des Gremiums (und nicht die der anwesenden Mitglieder) zustimmen muss. 

  • Beschluss über Rücktritt des Betriebsrats (§13 BetrVG)
  • Übertragung von Aufgaben zur selbständigen Erledigung an Ausschüsse (§27 Absatz 3 und § 28 BetrVG)
  • Übertragung von Aufgaben an Arbeitsgruppen (§ 28 BetrVG)
  • Beschluss über die Geschäftsordnung (§ 36 BetrVG)
  • Übertragung von Aufgaben an den GBR (§ 50 BetrVG)
  • Übertragung der Aufgaben des Wirtschaftsausschusses an einen Ausschuss des Betriebsrats (§ 107 BetrVG)

Für diese Fälle wird immer von der Gesamtzahl des Gremiums ausgegangen, auch wenn die Anwesenden weniger sind. Auch hier reicht die Beschlussfähigkeit zur Sitzung aus, um die Abstimmung im Gremium durchzuführen. Allerdings müssen in diesem Fall alle anwesenden Mitglieder für den Antrag stimmen.

Beispiel Änderung der Geschäftsordnung als Tagesordnungspunkt

In einem 9-köpfigen Betriebsrat wird über eine Änderung der Geschäftsordnung abgestimmt.

Nur 5 Betriebsratsmitglieder sind anwesend. Ersatzmitglieder konnten nicht erreicht werden.

Von den anwesenden Betriebsratsmitgliedern stimmen …

  • 4 Mitglieder für die Änderung der Geschäftsordnung
  • Ein Mitglied stimmt dagegen
  • Es gibt keine Enthaltungen

Der Antrag ist abgelehnt! Die Mehrheit aller Betriebsräte liegt bei einem 9er-Gremium bei 5 Ja-Stimmen.

Für Abstimmungen im Gesamtbetriebsrat und dem Konzernbetriebsrat gelten nochmals andere Regeln. Mehr dazu für den GBR (§ 47 Abs.7 und 8 BetrVG) und dem KBR (§ 55 Abs.3 BetrVG

Wie läuft die Abstimmung, wenn es mehr als einen Antrag zu einem Thema gibt?

Statt eines einzigen Antrags, den man mit Ja-Nein-Enthaltungen abstimmen kann, sind auch mehrere Alternativanträge zum gleichen Sachverhalt möglich.

Diese Form der Abstimmung bietet sich an, wenn es (auch nach längerer Diskussion noch) unterschiedliche Meinungen darüber gibt, was der Betriebsrat jetzt unternehmen sollte. 

Ein Beispiel zum Diskussionsverlauf in der BR-Sitzung bei einer vom Arbeitgeber beabsichtigten Kündigung:

  • Einige Betriebsräte sprechen sich für einen Widerspruch aus.
  • Andere wollen die Frist verstreichen lassen.
  • Eine Person gibt zu bedenken, dass Nichtstun faktisch eine Zustimmung wäre.
  • Einigen wollen mit dem Kollegen reden. Andere halten das für keine gute Idee.

Wie kann man aus einer solchen Diskussion einen Antrag (oder auch mehrere) ableiten?

In der Praxis werden hier in der Regel zwei einzelne Anträge formuliert und mit Ja-Nein-Enthaltungen abgestimmt.

Beispiel für zwei einzelne Anträge

Antrag 1: „Der Betriebsrat soll gegen eine geplante Entlassung Widerspruch auf Weiterbeschäftigung einlegen.“ Abstimmung: Ja-Nein-Enthaltungen

Antrag 2: „Der Betriebsrat soll mit dem Kollegen über die beabsichtigte Kündigung reden.“ Abstimmung: Ja-Nein-Enthaltungen

Näher an der oben skizzierten Diskussion, wäre ein Abstimmung über Alternativanträge.

Alle drei Anträge müssen zunächst formuliert und aufgeschrieben werden. Sie werden nacheinander zur Abstimmung gestellt. Es werden nur die Ja-Stimmen gezählt.

Das gleiche Beispiel mit drei Alternativanträgen

Antrag 1: „Der Betriebsrat soll gegen die geplante Entlassung "Widerspruch auf Weiterbeschäftigung" einlegen und vorher mit dem Kollegen sprechen.“ 
Abstimmung: Wer stimmt für den Antrag 1?

Antrag 2: „Der Betriebsrat soll gegen die geplante Entlassung "Widerspruch auf Weiterbeschäftigung" einlegen, aber nicht mit dem Kollegen sprechen.“ 
Abstimmung: Wer stimmt für den Antrag 2?

Antrag 3: „Der Betriebsrat soll die Frist für eine Stellungnahme verstreichen lassen.“ 
Abstimmung: Wer stimmt für den Antrag 3?

Enthaltungen: Wer enthält sich?

Antrag 1 ist in unserem Beispiel die weitgehendste Maßnahme. Mit ihr kann mehr für den Betroffenen erreicht werden. 

Antrag 2 folgt in der Bedeutung für den Betroffenen. 

Antrag 3 formuliert die zurückhaltendste Reaktion des Betriebsrats. 

Zuerst wird immer der weitergehende Antrag zur Abstimmung gestellt, danach die weiteren.

Gezählt werden nur die Ja-Stimmen. Nach der Abstimmung über die Anträge wird einmal gefragt: „Wer enthält sich?“

Beschlossen ist der Antrag, für den mehr als die Hälfte der anwesenden Betriebsratsmitglieder gestimmt hat.

Hat kein Antrag diese Mehrheit bekommen, dann muss so lange diskutiert (und ggf. über neu formulierte Anträge) abgestimmt werden, bis ein Antrag diese Hürde genommen hat.

Bei zwei Anträgen funktioniert eine Abstimmung von Alternativanträgen gut. Sie entspricht oft viel mehr der vorherigen Diskussion als eine einfache JA-Nein-Abstimmung. Aber schon bei 3 Alternativanträgen kann es schwierig sein, eine Mehrheit zu erreichen.

Empfohlen ist, die Beschlüsse mit zu vielen Alternativen zu vermeiden, denn sie bergen zu viele Gefahren, dass der Beschluss rechtlich nicht einwandfrei zustande gekommen ist und damit vom Arbeitgeber erfolgreich angefochten werden kann.

Quellen

Die kleine Betriebsratsbibliothek Band 1-6, Fricke/Grimberg/Wolter, Bund-Verlag, 2014

Ständige Aktualisierungen und Überarbeitung durch die Redaktion BZO-Wissen, V. Havemann