6. Ablauf der Versammlung
Die Veranstaltung strukturieren und Redebeiträge sinnvoll einplanen
Auf einen Blick
Betriebsversammlungen enthalten immer die gleichen Elemente wie Begrüßung, Tätigkeit- und Schwerpunktbericht des Betriebsrats, Rede des Arbeitgebers, der Gewerkschaft, …
Wie und in welcher Reihenfolge sie geplant und durchgeführt werden, sollte variieren und inhaltlich und flexibel festgelegt werden.
Aus der inhaltlichen Ausrichtung ergibt sich die Reihenfolge der einzelnen Beiträge.
Welcher standardisierte Ablauf kann als Ausgangspunkt für Betriebsversammlungen dienen?
In der Praxis hat sich bei vielen Betriebsräten ein standardisierter Ablauf für die Betriebsversammlung etabliert. Er erfüllt die wichtigen Anforderungen:
- Die Eröffnung und den Abschluss der Versammlung erfolgt durch den oder die BR-Vorsitzende.
- Der Redebeitrag des Arbeitgebers liegt nach dem Routinetätigkeitsbericht des BR-Vorsitzes. Dadurch hat der Arbeitgeber nicht das erste Wort. Auf ihn kann danach auch noch geantwortet werden.
- Es sind Fragen und Diskussionsbeiträge nach jedem Vortrag vorgesehen.
- Mehrere BR-Mitglieder werden durch eigene Reden sichtbar.
Beispiel für standardisierten Ablaufplan einer Betriebsversammlung
- Begrüßung durch den oder die Vorsitzende
- Vorstellung der Tagesordnung und des Ablaufplans
- „Was hat der Betriebsrat im letzten Vierteljahr getan?“ (Tätigkeitsbericht des BR)
- „Zahlen, Fakten, Zukunftsaussichten“ (Bericht des Arbeitgebers/ Geschäftsführung)
- Schwerpunktthema (1) des Betriebsrats
- Bericht der Gewerkschaft zu einem (tarifpolitisch relevanten) Thema
- Schwerpunktthema (2) des Betriebsrats
- Was uns sonst noch bewegt! (Verschiedenes)
- Abschluss
Gerade für neue BR-Gremien, die erst eine gewissen Routine (und ihren eigenen Stil) bei der Gestaltung von Betriebsversammlungen entwickeln müssen, ist diese Standardgliederung eine gute Ausgangsposition.
Solche „Schablonen“ haben den Vorteil, dass sie eigentlich immer irgendwie passen, und dass man sie gut an Besonderheiten anpassen kann. Sie kommen aber in speziellen betrieblichen Situationen manchmal auch an ihre Grenzen.
Wann redet der Arbeitgeber?
Der Arbeitgeber hat ein eigenes Teilnahme- und Rederecht auf den Versammlungen des Betriebsrats. Manchmal hat der Arbeitgeber auch die Pflicht an einer Betriebsversammlung teilzunehmen und die Arbeitnehmenden zu informieren.
Das ist grundsätzlich einmal im Jahr der Fall, um über das Personal- und Sozialwesen und über die wirtschaftliche Lage und Entwicklung des Betriebs zu berichten.
Der Betriebsrat muss sicherstellen, dass die Versammlung nach seinen Vorstellungen abläuft – entsprechend plant er die „Einsätze“ des Arbeitgebers ein.
Die Rede des Arbeitgebers wird dort eingeplant, wo es dem Betriebsrat für den inhaltlichen Ablauf sinnvoll erscheint.
Für die Reihenfolge der Tagesordnungspunkte gilt grundsätzlich:
- Zu Beginn der Betriebsversammlung steht immer der Tätigkeitsbericht des Betriebsrats
- Der Arbeitgeber spricht nicht am Anfang der Betriebsversammlung. Die zeitliche Länge des Arbeitgeber-Vortrags sollte vorher mit ihm abgestimmt werden.
- Der Betriebsrat sollte nach dem Bericht des Arbeitgebers noch einmal gezielt dazu Stellung nehmen. Wie ausführlich die Stellungnahme des Betriebsrats ausfällt, sollte schon in der Planung überlegt werden. Eine „Rede“ kann der Betriebsrat dazu im Vorfeld allerdings in den seltensten Fällen schon schreiben.
Der Arbeitgeber oder eine von ihm bestimmte Vertretung hat außerdem das Recht, sich auf jeder Betriebsversammlung auch an den Diskussionen zu beteiligen.
Allerdings muss sich der Arbeitgeber – wie alle anderen Teilnehmenden auch - an Regeln, wie bspw. eine Redeliste, halten.
Der Betriebsrat sollte während der Versammlung darauf achten, dass …
- der Arbeitgeber nicht etwa durch zu viele Redebeiträge die Gestaltung und den Ablauf der Versammlung beeinflusst oder
- gar die Leitung der Versammlung an sich reißt.
Der Arbeitgeber kann einen Vertreter oder eine Vertreterin der Arbeitgebervereinigung zu der Betriebsversammlung hinzuziehen. Dies ist allerdings nur möglich, wenn der Arbeitgeber selbst auch an der Versammlung teilnimmt und Mitglied dieser Vereinigung ist.
Wie ist es mit dem Redebeiträgen der Gewerkschaft?
Der Betriebsrat muss die Gewerkschaft rechtzeitig vor der Betriebsversammlung (mindestens zwei Wochen vorher) über den Inhalt, über die wichtigen Themen der Betriebsversammlung informieren und den Einsatz eines Gewerkschaftssekretärs absprechen.
Der Betriebsrat plant Redebeiträge und Stellungnahmen der Gewerkschaft flexibel an verschiedenen und – wenn das sinnvoll erscheint – auch an mehreren Stellen der Versammlung ein.
Dabei wird dann auch vereinbart, wann (und zu welchen Themen) sich der Gewerkschaftssekretär/die Gewerkschaftssekretärin „spontan“ in Diskussionen einschalten kann (und soll).
Die Gewerkschaft sollte also nicht immer erst dann „dran“ sein, wenn die Betriebsversammlung schon fast zu Ende geht.
Die Aufmerksamkeit im Raum hat dann bereits nachgelassen. Die Kolleg:innen sind mit ihren Gedanken dann oft schon wieder am Arbeitsplatz.
Es kann aber auch inhaltlichen Gründen geben, einen Redebeitrag der Gewerkschaft ans Ende der Betriebsversammlung zu legen.
Mit welchen Varianten von Ablaufplänen kann der Betriebsrat auf unterschiedliche Themen und Ziele reagieren?
Die Standardgliederung bietet die Grundlage, um Varianten zu entwickeln, die besonders gut zu den geplanten Inhalten und der aktuellen betrieblichen Situation passen. Hierzu vier Beispiele:
- 2 Themen aus dem (unaufgeregten) betrieblichen Alltag
- 2 immer wiederkehrende Themen aus dem betrieblichen Alltag – mit emotionaler Sprengkraft
- Geplanten tiefgreifenden Veränderung in der Verwaltung
- Geplante Stilllegung einer Abteilung
Beispiel 1: Es gibt ein Dauerthema und ein aktuelles Thema
Ein Betriebsrat kommt in der vorbereitenden BR-Sitzung zu folgender Feststellung:
- Die geplante Betriebsversammlung findet in einer eher ereignisarmen Zeit statt. Es gibt keine neuen Aufreger-Themen.
- Allerdings gibt es immer noch Probleme mit der elektronischen Zeiterfassung, obwohl es die schon seit über einem Jahr gibt und schon viel nachjustiert werden musste.
- Der Arbeitgeber ist (im Monatsgespräch vor wenigen Tagen) an den Betriebsrat herangetreten. Er möchte (nur) in der Verwaltung und mit allen Führungskräften perspektivisch „Jahresgespräche“ einführen. Der Betriebsrat hat erst nach längerer Diskussion beschlossen, auch dieses Thema auf die Tagesordnung der Betriebsversammlung zu setzen.
Vom Betriebsrat in der Sitzung beschlossene Tagesordnung und Ablaufplan:
- Routine-Tätigkeitsbericht des Betriebsrats. Aussprache.
- Bericht der Geschäftsleitung über die personelle, soziale und wirtschaftliche Lage des Betriebs. Aussprache.
- Schwerpunkt-Tätigkeitsbericht des Betriebsrats zum Thema „Arbeitszeiterfassung“, eventuell mit Ergänzungen zum Thema und Bericht über Erfahrungen in anderen Betrieben durch den Gewerkschaftssekretär. Aussprache.
- Schwerpunkt-Tätigkeitsbericht des Betriebsrats zum Thema „Beurteilungsverfahren in der Verwaltung“.
- Stellungnahme und Erläuterung durch die Personalleitung. Aussprache.
Beispiel 2: Alte „kleine“ Themen mit Sprengkraft
Ein Betriebsrat kommt in der vorbereitenden BR-Sitzung zu folgender Feststellung:
- Die geplante Betriebsversammlung findet in einer eher ruhigen Zeit statt. Es gibt aktuell keine offenen Aufreger-Themen.
- Doch der Arbeitgeber hat angekündigt, dass er mit dem Betriebsrat über den Essenszuschuss in der Kantine reden möchte, den er für nicht mehr zeitgemäß hält.
- Auch die Regelungen zu Torkontrollen hält er für „nicht mehr zeitgemäß“. Es werde immer noch zu viel geklaut. Der Betriebsrat befürchtet, dass die Aktionen des Arbeitgebers viel Unruhe in die Abteilungen und viel Arbeit für den Betriebsrat bringen werden.
Vom Betriebsrat in der Sitzung beschlossene Tagesordnung und Ablaufplan:
- Routine-Tätigkeitsbericht des Betriebsrats mit Aussprache zum Tätigkeitsbericht
- Schwerpunkt-Tätigkeitsbericht des Betriebsrats zum Thema geplante Verschärfung der Torkontrollen mit Aussprache zu diesem Thema
- Bericht des Arbeitgebers zur personellen, wirtschaftlichen und sozialen Lage des Betriebs
- Schwerpunkt-Tätigkeitsbericht des Betriebsrats zum Thema "Abbau betrieblicher Sozialleistungen (Essenszuschuss in der Kantine) steht bevor!", ergänzende Bemerkungen zur Rechtslage und Stellungnahme durch den Gewerkschaftssekretär – Aussprache zu den Themenblöcken 3 und 4
- Referat des Gewerkschaftssekretärs zum Thema "Zwischenergebnisse der Tarifrunde" – Aussprache
Beispiel 3: Der Arbeitgeber plant eine Digitalisierungsoffensive in der Verwaltung
Ein Betriebsrat kommt in der vorbereitenden BR-Sitzung zu folgender Feststellung:
- Der Arbeitgeber plant die IT massiv ausbauen. In der Verwaltung wird das schon konkret sichtbar und schrittweise die Umsetzung geplant (neue Hard- und Software, veränderte Personalplanung).
- Der Betriebsrat vermutet, dass der Produktionsbereich folgen wird.
Der Betriebsrat hat trotzdem beschlossen, sich in dieser Betriebsversammlung auf die Maßnahmen und möglichen Auswirkungen in der Verwaltung zu konzentrieren.
Vom Betriebsrat in der Sitzung beschlossene Tagesordnung und Ablaufplan:
- Routine-Tätigkeitsbericht des Betriebsrats – Aussprache
- Referat des Gewerkschaftssekretärs zum Thema: „Neue Techniken in Verwaltung (und Produktion)“
- Schwerpunkt-Tätigkeitsbericht des Betriebsrats zum Thema: „Gestaltung der Bildschirmarbeitsplätze in unserer Verwaltung“ mit anschließender Erläuterung und Stellungnahme des Arbeitgebers
- Aussprache zu diesem Thema, als Diskussionsrednerin dabei: die Betriebsratsvorsitzende eines nahen gelegenen Betriebs der gleichen Branche
Beispiel 4: Arbeitgeber hat die Stilllegung einer Abteilung angekündigt
Ein Betriebsrat kommt in der vorbereitenden BR-Sitzung zu folgender Feststellung:
- Der Arbeitgeber hat vor zwei Tagen die Stilllegung eines ganzen Bereichs (fürs laufende Jahr) angekündigt. Durch den Flurfunk wissen mittlerweile alle im Betrieb Bescheid.
- Vor drei Tagen hatte der Betriebsrat eigentlich die Tagesordnung für die routinemäßige Betriebsversammlung festgelegt.
- In seiner kurzfristig anberaumten weiteren Sitzung hat er beschlossen, die Tagesordnung für die geplanten Betriebsversammlung an den aktuellen Ereignissen auszurichten und zu ändern.
Vom Betriebsrat in der Sitzung beschlossene neue Tagesordnung und Ablaufplan:
- Schwerpunkt-Tätigkeitsbericht des Betriebsrats zum Thema „Bereich X soll stillgelegt werden“ – Aussprache
- eingeschoben: Stellungnahme und rechtliche Informationen durch den Gewerkschaftssekretär – Fortsetzung der Aussprache
- Bericht des Arbeitgebers zum Thema „Stilllegung des Bereichs X“ – Aussprache
- Referat des Gewerkschaftssekretärs zum Thema „Betriebsänderung – rechtliche Lage und Möglichkeiten der Gegenwehr“ – Aussprache über das weitere Vorgehen
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Quellen
Die kleine Betriebsratsbibliothek Band 1-6, Fricke/Grimberg/Wolter, Bund-Verlag, 2014
Ständige Aktualisierungen und Überarbeitung durch die Redaktion BZO-Wissen, V. Havemann