Die Ablaufplanung

In der Praxis hat sich bei den meisten Betriebsräten ein Standardablauf für Betriebsversammlungen eingebürgert - Tätigkeitsbericht, Bericht des Arbeitgebers, Referat des Gewerkschaftssekretärs, Aussprache...

Das führt dann zu eher langweiligen Versammlungsabläufen, die auch die Möglichkeiten einer Betriebsversammlung nicht optimal nutzen. Je nachdem, wie die aktuelle Situation gerade aussieht, sollte sich der Betriebsrat also immer das passende "Drehbuch" überlegen. Besonders wichtig:
Nach jedem Bericht, jedem Referat sollte für die Belegschaft eine Möglichkeit für Fragen, Stellungnahmen, Ergänzungen oder Kritik eingeplant werden!
Das wird nicht automatisch dazu führen, dass plötzlich lebhafte Diskussionen dort stattfinden, wo bisher meist "Schweigen im Walde" herrschte. Aber trotzdem: Wenn es nicht einmal eine Gelegenheit zur Mitsprache gibt, kann sich eine "Diskussionskultur" ganz sicher nicht entwickeln.
Der Arbeitgeber spielt natürlich - nach Betriebsrat und Belegschaft - ebenfalls eine herausgehobene Rolle auf einer Betriebsversammlung. Für den Ablauf der Betriebsversammlung gilt:
Der Bericht oder eine Stellungnahme des Arbeitgebers wird nicht immer für dieselbe Stelle des Versammlungsablaufs eingeplant, sondern immer dort, wo es dem Betriebsrat für den inhaltlichen Abauf der Versammlung nützlich und sinnvoll erscheint!
Das in Grundsatz Gleiche gilt auch für die Gewerkschaft. Auch hier muss sich der Betriebsrat von der Vorstellung frei machen, dass der Gewerkschaftssekretär mit irgendeinen Pflichtreferat kurz vor Ende der Versammlung eingeplant wird.
Im Prinzip kann der Betriebsrat zu einer Betriebsversammlung einladen, wen er möchte - das können z.B. sein...
  • Sachverständige etwa einer Technologie-Beratungsstelle oder der Berufsgenossenschaft, ein Rechtsvertreter oder andere Experten
  • ein Betriebsratsmitglied eines anderen Betriebs der gleichen Branche, das über Erfahrungen mit einem Problem berichtet, das auf der Tagesordnung der Versammlung steht
  • sachverständige Arbeitnehmer, die nicht dem Betriebsrat angehören und z.B. über praktische Erfahrungen berichten
  • Betriebsarzt, Sicherheitsbeauftragte, Sicherheitsfachkräfte
  • der betriebliche Datenschutzbeauftragte
  • Mitglieder des Wirtschaftsausschusses, Gesamtbetriebsrats, des Aufsichtsrats usw.
Bei alldem gilt:
Es sollten nicht zu viele Leute eingeladen werden - mehr als zwei Referenten zusätzlich zu den Betriebsratsmitgliedern, dem Arbeitgeber und dem Gewerkschaftssekretär sind nicht zu verkraften!
Der Betriebsrat lädt nur Leute ein, die tatsächlich etwas zu den konkret auf der Betriebsversammlung anstehenden Themen zu sagen haben! Niemals sollte ein Referent zum Zeitausfüllen eingeplant werden!
Wie die Ablaufplanung für die Betriebsversammlung funktioniert und wie die dabei herauskommenden Abläufe aussehen könnten, kann hier nachgelesen werden. Im nächsten Schritt geht es dann um Details zur Rolle des Arbeitgebers...

Weiter im Thema...

    • Wann redet der Arbeitgeber? Wann soll, wann darf, wann muss er reden? (...)
    • Gewerkschaftsvertreter und Vertreter des Arbeitgebers haben das Recht an der Betriebsversammlung teilzunehmen (...)