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Auf einen Blick

Jeder Betriebsrat braucht ein Ordnungssystem, das es ihm erlaubt, alles Material, alle Unterlagen und Dateien, die er besitzt, richtig abzulegen und jederzeit auch wiederzufinden.

Das gilt für das Ablegen von Papierunterlagen, genauso aber auch für das Einsortieren von Dateien im Computer. Gerade die Dateiablage auf dem PC (oder gar auf mehreren Computern) führt in der Praxis immer wieder schnell ins Chaos.

Da der Betriebsrat immer auch mit personenbezogenen Daten zu tun hat, ist es wichtig, dass neben einer strukturierten Ablage im Aktenschrank oder in Dateien auch der Datenschutz beachtet wird.

Was muss das Ablagesystem des Betriebsrats leisten?

Das Ablagesystem des Betriebsrats muss dazu beitragen, dass das Gremium seine Aufgaben nach dem Betriebsverfassungsgesetz erfüllt. 

Während der Ausübung seines Amtes erhält jeder Betriebsrat Informationen von unterschiedlichen betrieblichen und außerbetrieblichen Stellen. Der Betriebsrat bearbeitet Themen in BR- und Ausschusssitzungen und kommuniziert seine Beschlüsse nach außen. Kolleginnen und Kollegen fragen regelmäßig einzelne Betriebsratsmitglieder, welche Regeln denn nun gelten – z. B. wenn man Urlaub beantragen möchte, oder ob man am Wochenende tatsächlich arbeiten muss. 

Aus dem klassischen Arbeitsalltag und den Tätigkeitsschwerpunkten von Betriebsräten ergibt sich schon eine Grundstruktur für ein sinnvolles Kommunikations-, Bearbeitungs- und Ablagesystem. Darin bündeln und unterscheiden sich die Vorgänge grob nach den vier Bereichen …

  • aktuellen Themen, Probleme, Projekte (Aktuelles)
  • bereits abgeschlossenen Vorgänge (Archiv)
  • einzelne Ereignisse und langfristigen größeren Themen und Projekten (Ereignisse/Themen/Projekte) und
  • langfristig bedeutsame, ständig anwachsende Basisinformationen (Ständige Informationen).

Durch die tägliche Betriebsratsarbeit kommt es schnell zu einer großen Menge unterschiedlicher Kommunikationsvorgänge. Ohne gezielte Steuerung führt es bald dazu, dass …

  • wenige BR-Mitglieder über alle Informationen verfügen,
  • mündlich kommunizierte Informationen verloren oder unterschiedlich gedeutet werden
  • neu Probleme die alten vergessen machen (nur wer sich lauthals beschwert findet Beachtung)
  • sich die Führungspersonen überfordert fühlen und das Gremium ignoriert.

Ohne die systematische Erfassung, Bearbeitung und Archivierung aller Probleme und Themen, mit denen sich der Betriebsrat befasst, ist keine langfristig erfolgreiche BR-Arbeit möglich.

Jedes BR-Gremium braucht also ein System, um alle Arten von Unterlagen schnell und eindeutig abzulegen.

Das System muss zum Gremium passen. Komplett neue Gremien müssen es schrittweise entwickeln. Langjährige oder neugewählte Gremien sollten immer einmal überprüfen, ob das System wie geplant auch genutzt wird und funktioniert. Große Gremien mit vielen Ausschüssen (und einer Vielzahl von Arbeitgeber-Projekten) benötigen ein ausdifferenzierteres System als kleine BR-Gremien. 

In regelmäßigen Abständen muss das System angepasst – das heißt es muss auch „entrümpelt“ werden. Gerade im digitalen Bereich tendiert man leicht dazu, lieber die Speicherkapazität des Rechners zu erhöhen, bzw. es zu nutzen, dass die Speicherorte keine offizielle Begrenzung haben (Server- oder Cloudlösung). 

Alle Vorgänge des Betriebsrats sollten in einem einheitlichen System abgelegt sein. Alternative Ablagesysteme einzelner BR-Mitglieder, auf die nur sie Zugriff haben, gehören auf wenige sehr persönliche Fälle beschränkt (z. B. wenn ein Kollege strenge Vertraulichkeit wünscht) und auch diese sollten durch das gesamte Gremium abgestimmt werden, denn es gibt keine Geheimhaltung im Gremium. Das Zugriffsrecht einzelner BR-Mitglieder auf personenbezogene Daten muss sich aus den Verpflichtungen als Betriebsrat und den für das Gremium übernommenen Aufgaben ergeben. 

Alle BR-Mitglieder sollten das Ablagesystem kennen und sich darin auch zurechtfinden. Es sollte als Datei und/ oder Ausdruck (mit Datum der letzten Anpassung) vorhanden sein. 

Wie kann der Betriebsrat sich einen passenden Aktenplan erarbeiten?

Jeder Betriebsrat braucht ein Ordnungssystem, das es ihm erlaubt, alles Material, alle Unterlagen und Dateien, die er besitzt, richtig abzulegen und jederzeit wiederzufinden.

Das gilt für das Ablegen von Papierunterlagen genauso wie für das digitale Dateimanagementsystem.

Trotz gleicher Systematik gilt es aber, jeweils die besonderen Anforderungen, die die Papierablage und die Dateiablage stellen, zu berücksichtigen. Dazu gehört ein spezielles Verfahren für den Umgang mit aktuellen Papierunterlagen einerseits und mit der Vergabe von Dateinamen andererseits.

Struktur als Grundlage für jeden Aktenplan

Ein Aktenplan legt ausschließlich fest nach welchem System, die Unterlagen und Vorgänge des Betriebsrats sortiert werden sollen. Am Anfang steht oft die sechs Ordner Lösung im Computer und/ oder als sechs unterschiedlich farbige Aktenordner mit den Überschriften …

  • Aktuelles
  • Archiv/Erledigtes
  • Ereignisse/Themen/Projekte
  • Niederschriften
  • Sonstige ständige Informationen
  • BR-intern

Ordner „Aktuelles“

Hier werden alle Unterlagen und Gesprächsnotizen abgelegt zu den Fällen, Themen, Projekten und Einzelproblemen, die der Betriebsrat noch in Arbeit hat. Die Unterlagen zu „Aktuelles“ bilden die Grundlage für die tägliche BR-Arbeit und die BR-Sitzung. Sie werden häufiger in die Hand genommen als die Materialien über abgeschlossene Arbeiten. Deshalb ist es für die Praxis sinnvoll, sie davon getrennt aufzuheben – das erspart Suchzeit.

Ordner „Archiv/Erledigtes“

Das Archiv des Betriebsrats enthält alle Unterlagen über abgeschlossene Arbeiten und Fälle. Die muss man nicht mehr allzu oft in die Hand nehmen, aber für spätere Auswertung oder Klärung trotzdem aufheben.

Ist ein Projekt oder ein Fall also abgeschlossen, wandern die dazugehörenden Unterlagen aus dem Ordner "Aktuelles" in einen Ordner "Archiv/ Erledigtes". Bei dieser Gelegenheit sollten auch gleich personenbezogene Daten von Arbeitnehmenden, die für die spätere Bearbeitung nicht mehr benötigt werden, entfernt werden.

Dazu passt:

Ordner „Ereignisse/ Themen/ Projekte“

Hat das Material zu einem Einzelproblem einen größeren Umfang angenommen, wird dafür ein eigener Ordner angelegt, in dem sich dann nur die Unterlagen zu diesem einen Problem befinden. 

Dieser eigene Fall-Ordner bleibt erhalten, auch wenn das Problem abgeschlossen ist. Eine nochmalige Unterteilung in laufende oder erledigte Probleme ist bei den "Ereignissen/Themen/Projekte" in der Regel nicht nötig.

Unterlagen nur in Ordnern hintereinander abzuheften, geht natürlich nicht. Je nach Art und Anzahl der Unterlagen und Fälle muss es noch eine Feinunterteilung geben.

  • Gibt es unter einem Punkt des Aktenplans viele, auf verschiedene Personen bezogene Einzelfälle, dann werden diese mithilfe von Registerblättern alphabetisch abgelegt!
  • „Wirtschaftliche Informationen“ wird man hingegen eher nach Jahren oder zusätzlich noch nach Quartalen ordnen.
  • Für Schichtpläne bietet sich vielleicht eine Einteilung nach Monaten an.
  • Die Unterlagen zu Rationalisierungsprojekten würde man sinnvollerweise nach Einzelfällen ordnen.

Ordner „Niederschriften“

Wir plädieren von Anfang an für einen Extra-Ordner für die Sitzungsniederschriften. Für neue Gremien ist es oft der erste Ordner, der angelegt wird. Und auch für erfahrene Gremien, die längst das papierlose BR-Büro praktizieren ist klar: Dieser Ordner muss real und sollte zusätzlich auch digital vorhanden sein.

Ordner „Sonstige ständige Informationen“ 

Es gibt in jedem BR-Büro Unterlagen, die nicht konkreten Vorgängen oder Einzelfällen zugeordnet werden können. Sie werden unterschiedlich häufig und in unterschiedlichen Zusammenhängen gebraucht. Meistens handelt es sich um Informationen, die von einzelnen BR-Mitgliedern im Gespräch mit den Kolleg:innen im Betrieb gebraucht werden. So können Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, Protokolle aus Ausschusssitzungen u.s.w. in einem solchen Ordner abgelegt werden.

Ordner „BR-intern“ 

Das erste Dokument in diesem Ordner ist oft die Geschäftsordnung des Betriebsrats. Später kommen hoffentlich weitere interne Absprachen hinzu. Wie hält es der Betriebsrat mit der Sprechstunde? Wie regeln wir die Betreuung der Infobretter? Wann, wo wie und von wem wird die Niederschrift erstellt?

Entscheidend für den Umgang mit dem eigenen Ablagesystem sind Übersichtlichkeit und schneller Zugriff. Gerade kleine und neu gegründete Gremien können mit der hier vorgestellten Basis-Einteilung eine ganze Zeit auskommen. Doch irgendwann sind einzelne Ordner (analog oder digital) so gut gefüllt, dass eine Feingliederung der Sachgebiete unausweichlich ist oder es an der Zeit ist sich von „unwichtigen“ Daten zu trennen.

Bei den beiden Ordnern „Aktuelles“ und „Archiv/Erledigtes“ wird das wohl als Erstes passieren. Jetzt muss es darum gehen, eine Struktur zu finden, die für beide Ordner Anwendung findet. Die gleiche Struktur ist sinnvoll, weil alle Vorgänge nach Erledigung im Erledigt-Ordner archiviert werden sollen – an gleicher Stelle.

Beispiel für eine Feingliederung der Ordner (A) Aktuelles:

  • A – Personelle Maßnahmen
    • A1 Einstellungen
    • A2 Versetzungen
    • A3 Kündigungen
  • B – Arbeitszeitfragen
    • B1 Schichtpläne Produktion
    • B2 Gleitzeit in der Verwaltung
    • B3 Anträge zu Mehrarbeit
  • C – Lohn und Gehalt
    • C1 Ein- und Umgruppierungen
    • C2 Stellenbeschreibungen
    • C3 Einblick in Lohn- und Gehaltslisten
  • D – Arbeits- und Gesundheitsschutz
    • D1 Unfälle
    • D2 Gefährdungsbeurteilung
    • D3 Beschwerden und Probleme

Nach Erledigung werden die Dokumente aus dem Hauptordner „Aktuelles“ in die gleiche Struktur ins Archiv „Erledigtes“ verschoben.

Wie kann der BR-PC der Ausgangspunkt für das Ablagesystem sein?

In den meisten Betriebsratsgremien läuft die Vorgangsbearbeitung hauptsächlich über Computer. Selbst bei kleinen Gremien ist das eher die Regel. Doch nicht alle Betriebsratsmitglieder arbeiten regelmäßig damit. Und es kommt gar nicht so selten vor, dass auch in mittelgroßen Gremien ausschließlich die Person im Vorsitz ein vom Arbeitgeber zur Verfügung gestelltes Laptop hat. 

Das fast papierlose BR-Büro kann es aber nur in Betriebsratsgremien geben, in denen alle BR-Mitglieder hardwaremäßig ausgestattet sind, über eine persönliche E-Mail-Adresse verfügen und Zugriff auf das Postfach betriebsrat@firma.de haben. Es muss ein geschütztes Laufwerk des Betriebsrats im Unternehmensnetz geben, auf dem alle Dokumente und Unterlagen auch tatsächlich abgelegt und bearbeitet werden. Die Nutzung privater Endgeräte ist keine Alternative.

In der Praxis gibt es wohl am häufigsten eine Nutzung der digitalen Infrastruktur für Sitzungen (Einladungen, Niederschrift erstellen) und die Kommunikation mit dem Arbeitgeber (z. B. Anhörungen zu Einstellungen, Kündigungen, geplanten Überstunden, …) und einer analogen Infrastruktur durch ein klassisches Ordnersystem. 

Egal ob im Ordnersystem, im Betriebsrats-PC oder Laufwerk/Cloud – der entwickelte Aktenplan muss immer umgesetzt sein. Hat man mehrere Orte, an denen die Daten gespeichert werden, muss die Struktur in beiden Feldern identisch sein.

Aussagekräftige Dateinamen verwenden

Für ein sinnvolles Ablagesystem im Computer muss jede Datei gleich beim ersten Abspeichern einen möglichst unverwechselbaren Namen bekommen. Darin muss die Zuordnung in das Dokumentenmanagementsystem sichtbar sein. 
Am Anfang des Dateinamens könnte ein Kürzel für das Sachgebiet und die Einordnung darin stehen. 

Beispiel: Für die Anhörung zur Kündigung des Kollegen Ulf Maier könnte …

  • das „A“ für „Personelle Maßnahmen“ und
  • die „3“ für den Teilbereich „Kündigungen“ stehen.

Danach könnte man den Namen der betreffenden Person einfügen – „MaierU“. 

Es sollte das Datum der Dateierstellung (Jahr/Monat/Tag; am besten ohne Punkte und Leerzeichen) „20260803“ folgen.

Abschließend sollte die Datei noch etwas konkreter bezeichnet werden. Geht es um die Information des Arbeitgebers über die beabsichtigte Kündigung? Dann bietet sich „KünAnhör“ als Abkürzung an. Geht es um den Widerspruch des Betriebsrats? Dann kann das Kürzel „KünWider“ lauten. 

Man muss aber unbedingt darauf achten, die Abkürzungen immer in gleicher Art und Weise einsetzen. Wenn das Anhörungsschreiben vom Arbeitgeber einmal als „KünAnhör“ bezeichnet wurde, darf es nicht später unbemerkt in „KünInfo“ geändert werden. Die immer gleiche Nutzung diese Regeln ist elementar für das spätere Wiederauffinden von Vorgängen und Dateien.

In unserem Beispiel … 

würde der Betriebsrat die Information des Arbeitgebers über die beabsichtigte Kündigung von Ulf Maier unter „A3_MaierU_20260803_KünAnhör“ abspeichern. 

Der Widerspruch, den der Betriebsrat drei Tage später verfasst, würde als „A3_MaierU_20260806_KünWider“ im digitalen Ablagesystem erscheinen.

Gerade in großen Gremien, die eine starke Arbeitsteilung leben ist es üblich und sinnvoll auch ein Kürzel für den Verfasser, die Verfasserin des Dokuments im Titel zu nennen. 

Hätte Elisabeth Jansen den Kündigungswiderspruch geschrieben, wäre der Dateiname vielleicht „A3_MaierU_20260806_KünWider_EJ“.

Ein großer Vorteil für das Wiederfinden von Vorgängen im Computer ist, dass man die Suchfunktion nutzen kann. Wenn der Betriebsrat einen neuen Fall bearbeiten muss (z. B. eine beabsichtigte Kündigung), möchte er möglichst einfach und sicher an alle aktuellen und archivierten Dateien und Dokumente herankommen, die in diesem Zusammenhang hilfreich sein könnten.

Ohne klare Struktur und eindeutige Dateinamen müsste man die bisher gespeicherten Kündigungswidersprüche mithilfe einer Volltextsuche durchforsten. Das würde eventuell zu einem Wust aktuell nicht benötigter Fundstellen führen. Ein klares Namensschema hingegen führt viel schneller zum Ziel.

Erleichterte Suche bei der Verwendung aussagekräftiger Dateinamen

Gibt es aussagekräftige Dateinamen, bekommt man durch das Suchen nach dem Namen der betroffenen Person (z. B. MaierU) alles auf den Bildschirm, bei dem es um diesen Arbeitnehmer gegangen ist (z. B. Abmahnungen, Eingruppierungsprobleme).

Durch Suchen nach dem Begriff „KünWider“ im Dateinamen bekommt man alle bisher schon geschriebenen Kündigungswidersprüche angeboten (gleich nach Erstellungsdatum sortiert).

Mithilfe dieser gefundenen Dateien kann ein Entwurf für ein Widerspruchsschreiben im Fall „MaierU“ erstellt werden.

Wo die Volltextsuche das Suchen und Finden erleichtert

Der Betriebsrat möchte z. B. fachgebietsübergreifend alle Dateien finden, die sich mit dem „Projekt Gesundheitsmanagement“ befassen. Eine entsprechende Suchabfrage listet dann alle Dateien auf, in deren Inhalt irgendwo das Wort oder der Begriff „GM“ vorkommt.

Auch die Datumsangabe im Dateinamen kann sehr nützlich sein, um bestimmte Vorgänge zu finden. Sucht der Betriebsrat nach Vorgängen, die alle in einem bestimmten Zeitraum stattgefunden haben, kann er nach Datumsangaben im Dateinamen suchen. Die Suche nach „202601“ im Dateinamen stellt alle Dokumente zusammen, die im Januar 2026 erstellt wurden.

Diese Beispiele und Möglichkeiten zeigen, dass man allein durch eine geschickte und durchdachte Nutzung der normalen Suchfunktionen so etwas wie ein (für die meisten Betriebsräte sicher ausreichendes) „Dokumenten-Management“ erreichen kann – vorausgesetzt, es gibt ein konsequent eingehaltenes System für die Vergabe von Dateinamen und eine einfache, aber durchdachte Ordnerstruktur.

Wie sieht ein modernes Ablagesystem mit Ordnern aus?

In Gremien, in denen sich der Betriebsrat (noch) nicht mit dem Computer auskennt wird trotzdem ein Ablagesystem benötigt. Hier wird die digitale Ordnerstruktur in realen Ordnern abgebildet.
Auch beim ordnerbasierten Ordnungssystem sind die sechs Hauptkategorien die Grundlage.

Zunächst wird der Betriebsrat für jeder der sechs Hauptkategorien einen (oder mehrere) Ordner in unterschiedlichen Farben angeschafft. Zum Beispiel …

  • Rot kann für „Aktuelles“ stehen.
  • Grün für „Archiv/Erledigtes“,
  • Blau für „Ereignisse/Themen/Projekte“,
  • Gelb für „Niederschriften“,
  • Grau für „Sonstige ständige Informationen“ und
  • Weiß für „BR-intern“.

Danach muss jede der Hauptkategorien in Untergruppen unterteilt werden. Daraus entsteht der eigentliche Aktenplan.

Das vorhandene Material (Briefe, Ausdrucke) wird in die entsprechenden Hauptkategorien, und dort in die richtigen Sachgebiete und Feingliederungen zugeordnet. 

Sind bereits sehr umfangreiche Materialien vorhanden, muss die Feingliederung kleinteiliger vorgenommen werden. 

Die Ordner müssen nach Plan beschriftet werden. Durch beschriftete Trennblätter/Register ergibt sich eine Innenstruktur. Ein Inhaltsverzeichnis (ein Auszug aus endgültigem Ablageplan) ermöglicht als erste Seite einen Überblick über den Ordner.

Dann muss alles Material einsortiert werden. Manchmal sind weitere Korrekturen, Anpassungen am Aktenplan und zusätzliche Beschriftungen an den Ordnern notwendig. Der jetzt fertige Aktenplan wird mit einem Datum versehen, ausgedruckt und an geeigneter Stelle für alle BR-Mitglieder sichtbar hinterlegt. Alternativ kann sich der BR mit dem Ablagesystem in einer seiner Sitzungen beschäftigen und allen Mitgliedern vorgestellt werden. Dadurch bedarf es keinen weiteren Aktenplan, da alle BR-Mitglieder wissen, dass es ein Inhaltsverzeichnis gibt und wie dieses zu nutzen ist. 

Beispiel für einen Aktenplan

Aktuelles (roter Ordner)

  • A – Personelle Maßnahmen
    • A1 Einstellungen
    • A2 Versetzungen
    • A3 Kündigungen
  • B – Arbeitszeitfragen
    • B1 Schichtpläne Produktion
    • B2 Gleitzeit in der Verwaltung
    • B3 Anträge zu Mehrarbeit
  • C – Lohn und Gehalt
    • C1 Ein- und Umgruppierungen
    • C2 Stellenbeschreibungen
    • C3 Einblick Lohn/Gehaltslisten
  • D – Arbeits- und Gesundheitsschutz
    • D1 Unfälle
    • D2 Gefährdungsbeurteilung
    • D3 Beschwerden, Sonstiges

Archiv/Erledigtes (grüner Ordner)

  • A – Personelle Maßnahmen
    • A1 Einstellungen
    • A2 Versetzungen
    • A3 Kündigungen
  • B – Arbeitszeitfragen
    • B1 Schichtpläne Produktion
    • B2 Gleitzeit in der Verwaltung
    • B3 Anträge zu Mehrarbeit
  • C – Lohn und Gehalt
    • C1 Ein- und Umgruppierungen
    • C2 Stellenbeschreibungen
    • C3 Einblick Lohn/Gehaltslisten
  • D – Arbeits- und Gesundheitsschutz
    • D1 Unfälle
    • D2 Gefährdungsbeurteilung
    • D3 Beschwerden, Sonstiges

Ereignisse/Themen/Projekte (blauer Ordner)

  • Probleme bei der Urlaubsplanung 2026
    • Bestandsaufnahme
    • Verhandlungen mit dem AG
    • Vertretungsregelungen und weitere Sofortmaßnahmen
  • Einführung neuer Software in der Verwaltung
    • Info durch den AG
    • Einschalten eines Sachverständigen
    • Meinungsbildung im BR
  • Einführung neues Arbeitszeiterfassungssystem

Niederschriften (gelber Ordner)

Sonstige ständige Informationen (grauer Ordner)

  • Betriebsvereinbarungen
    • Arbeitszeit
    • Gefährdungsbeurteilung
  • Tarifverträge
    • Mantel
    • Entgeltrahmen
    • Altersvorsorge
  • Gewerkschaft
    • Mitteilungen, Einladungen, Infomaterial, Bildungsangebote

BR-intern (weißer Ordner)

  • Sitzungsgestaltung
    • Geschäftsordnung
  • Betriebsversammlung
    • Ablaufpläne und Checklisten
  • Sprechstunden und Präsenz im BR-Büro
    • Urlaubsregelungen
  • Arbeitspläne
  • Ausschussarbeit

Wie muss der Betriebsrat den Datenschutz bei der Bearbeitung und Archivierung personenbezogener Daten berücksichtigen?

Schutz der Arbeitnehmende durch den Betriebsrat

Jeder Arbeitnehmer hat einen Anspruch darauf, dass seine personenbezogenen Daten geschützt behandelt werden und die Grundsätze des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG, basierend auf der EU-Datenschutzgrundverordnung DS-GVO) beachtet werden.

Zu einer der wichtigen Aufgaben des Betriebsrats gehört es u. a., die Einhaltung des BDSG zu überwachen (§ 80 Abs. 1 BetrVG) und im Zuge seiner Mitbestimmung Regeln zu vereinbaren, wie mit personenbezogenen bzw. beziehbaren Daten im Betrieb umgegangen wird (siehe auch § 87. Abs. 1 Nr. 6 BetrVG und § 26 BDSG).

Verantwortungsbewusster Umgang mit persönlichen Daten durch den Betriebsrat

Dem Betriebsrat sollte klar sein, dass auch er im großen Umfang personenbezogene Daten erfasst und auswertet. Das liegt in der Natur der Sache. 

Für die Erfüllung seiner Aufgaben nach dem Betriebsverfassungsgesetz benötigt jeder Betriebsrat immer wieder konkrete personenbezogene Daten. 

  • Um seinen Überwachungsaufgaben gerecht zu werden sind sie notwendig.
  • Auch können sich für den Betriebsrat Ansprüche, auf personenbezogene Daten zuzugreifen, aus Betriebsvereinbarungen ergeben.
  • Und natürlich werden dem Betriebsrat auch bei Einstellungen oder Kündigungen eine Vielzahl personenbezogener Daten vorgelegt, die der Betriebsrat zu seiner Entscheidungsfindung auch benötigt.

Was dabei den Datenschutz angeht, muss sich auch der Betriebsrat selbst an die geltenden Schutzvorschriften halten – also im Betrieb mit gutem Beispiel vorangehen.

Nicht nur die im Betriebsrats-PC gespeicherten Daten, sondern auch die auf Papier gedruckten und im Aktenschrank abgehefteten Daten über einzelne Mitarbeiter unterliegen den Datenschutzbestimmungen.

Im Hinblick auf die Verwaltung derartiger Daten sind zusammengefasst die wichtigsten Regeln:

  • Keine Erfassung von personenbezogenen Daten ohne bestehenden sachlichen Grund
  • Datensparsamkeit – keine unnötigen oder unbegründeten Vervielfältigungen.
  • Zugriffs- und Nutzungsregeln
  • Löschen von Daten, die nicht mehr gebraucht werden
  • usw.

Für die Verwaltung im Betriebsratsbüro sollte es also nicht nur darauf ankommen, eine geordnete und zweckmäßige Akten- oder Dateiablage zu schaffen, sondern diese auch regelmäßig auf Aktualität zu überprüfen.

Konsequent müssen alte Daten und Informationen, die nicht mehr benötigt werden, aussortiert bzw. gelöscht werden. Dabei ist bei der Entscheidung, ob Daten noch aufbewahrt werden, wichtig, dass sie tatsächlich noch gebraucht werden. Wenn es lediglich zweckmäßig erscheint Daten aufzubewahren, weil man sie unter Umständen später noch einmal braucht, dürfen personenbezogene Daten nicht aufbewahrt werden.  

Der Betriebsrat sollte daher eine Auflistung anfertigen, aus der hervorgeht:

  • Welche personenbezogenen Daten werden erfasst, welche wie aufbewahrt (gespeichert)?
  • Wozu dienen diese erfassten und gespeicherten personenbezogenen Daten?
  • Wer (welche BR-Mitglieder) nutzt sie?
  • Wann werden sie gelöscht?

Wie lange einzelne Daten aufbewahrt werden, muss sich aus dem konkreten Einzelfall ergeben. 

Hier drei Beispiele für unterschiedliche Aufbewahrungsnotwendigkeiten

Die Überprüfung, ob ein Gesetz im konkreten Fall Anwendung findet, ist nach kurzer Zeit erledigt und abgeschlossen.

Bei einer Einstellung (Anhörung des Betriebsrats nach § 99 BetrVG) werden dem Betriebsrat u. a. die Bewerbungsunterlagen (Zeugnisse, Lebenslauf usw.) vorgelegt. Ist das Verfahren abgeschlossen und der Betriebsrat hat der Einstellung zugestimmt, können die Bewerbungsunterlagen entweder an die Personalabteilung zurückgegeben werden oder (falls es Kopien sind) vernichtet werden.

Es kann aber auch sein, dass zunächst langwierige Verhandlungen mit dem Arbeitgeber geführt werden müssen, oder Ansprüche von Arbeitnehmenden über Jahre entstehen und überprüft werden müssen (z. B. bei Langzeitkonten oder einer betrieblichen Altersversorgung).

Passende Seminare

Quellen

Die kleine Betriebsratsbibliothek Band 1-6, Fricke/Grimberg/Wolter, Bund-Verlag, 2014

Ständige Aktualisierungen und Überarbeitung durch die Redaktion BZO-Wissen, V. Havemann