Einladungen - wie und wo?

Mit PC und entsprechender Software ist das Erstellen sauber aussehender, gut lesbarer Einladungen keine Hexerei mehr. Wichtiger als eine "professionelle" Ausstattung ist aber die richtige Idee. Was da auch für Laien möglich ist, zeigen drei Beispiele:
  • Beispiel 1: eine Einladung mit Filzstift und einfachem Text - auch das geht immer noch und kann gut aussehen
  • Beispiel 2: mit einer guten Idee und etwas mehr Mühe, kann aus einem beliebigen Foto und schlichter Schrift am PC auch etwas Aufwändigeres produziert werden
  • Beispiel 3: eine weitere Idee, wie aus Foto und Text eine originelle Einladung entstehen kann
Oft gibt es auch - z.B. von Gewerkschaften - Vordrucke ("Der Betriebsrat informiert" oder ähnlich), die auch für Einladungen verwendet werden könnten. Besser sind aber eigene Ideen, denn eine Einladung auf einem Standardvordruck hebt sich aus dem Einerlei sonstiger Aushänge nicht genügend heraus.

Einladung am Informationsbrett

Das ist immer noch der Normalfall und wird es auch weiterhin bleiben. Für diesen Zweck wird die Einladung in erster Linie gemacht. Alle anderen Einladungen werden davon abgeleitet. In jedem Fall gilt:
Die Belegschaft soll rechtzeitig - aber auch nicht zu früh - über die bevorstehende Betriebsversammlung informiert werden! Drei bis fünf Tage vorher ist wohl der richtige Zeitpunkt!

Einladung durch Flugblattaktion

Manchmal gibt es Betriebsversammlungen, für die es dem Betriebsrat besonders wichtig ist, dass wirklich die ganze Belegschaft kommt und vorher bereits gut über das Thema dieser Betriebsversammlung Bescheid weiß.
Das wäre zum Beispiel dann der Fall, wenn ein besonders schwerwiegendes und brisantes Problem Schwerpunktthema einer Versammlung ist (Neubau, Teilstill­legung, umfangreiche Rationalisierungs­maßnahmen, Massenentlassung, Kurzarbeit usw.).
In diesen Fällen bietet es sich an, zusätzlich zur Einladung am Informationsbrett auch eine Flugblattaktion zu machen, um besonders viel Aufmerksamkeit auf die Versammlung zu lenken.
Durch eine Flugblattaktion wird eine Betriebsversammlung aus der Routine herausgehoben, sie bekommt ein ganz besonderes Gewicht!
Diese Form der Einladung sollte aber die Ausnahme bleiben. Wird zu jeder oder fast jeder Betriebsversammlung eine solche Aktion durchgeführt, steht dem Betriebsrat keine Möglichkeit mehr zur Verfügung, noch "einen draufzulegen".

Einladung via E-Mail und Intranet

Immer mehr Betriebs­räte nutzen die Möglichkeiten, die ihnen PC, E-Mail, Internet und eventuell auch ein internes Unternehmens-Netz­werk (das "Intranet") bieten. Das sorgt nicht nur für zusätzliche Aufmerksamkeit, sondern man kann auf diesem Weg Beschäftigte erreichen, die Einladungen am Informationsbrett bisher ignoriert haben.
Allerdings kann der Betriebsrat sich auch heute noch nicht allein auf diesen Informationsweg verlassen - nicht einmal dann, wenn so gut wie alle Beschäftigten am Bildschirm arbeiten:
Eine Information mithilfe von PC und Netzwerk ist nur zulässig, wenn wirklich jeder Arbeit­nehmer diese zur Kenntnis nehmen kann - also freien Zugang zu einem netzangeschlossenen Computer hat und damit auch umgehen kann!

Wenn auch nur ein einziger Arbeitnehmer (z.B. eine Putzfrau oder ein Auslieferungsfahrer) nachweisen kann, dass er die Einladung gar nicht zur Kenntnis nehmen konnte, würde das erhebliche Probleme für den Betriebsrat bedeuten.