Die Zuständigkeitsbereiche

Der Erfolg der Betriebsratsarbeit hängt unter anderem davon ab, dass immer dann, wenn (schnelle) Hilfe gebraucht wird, auch tatsächlich ein Betriebsratsmitglied "greifbar" ist. In der Praxis aber ist das gar nicht so einfach sicherzustellen. Die Ursachen sind:

  • Im Betriebsrat sind bestimmte Arbeitnehmergruppen überdurchschnittlich oft vertreten (z.B. Betriebshandwerker), andere Gruppen aber gar nicht.
  • Aus welchen Abteilungen die Betriebsratsmitglieder kommen oder wo sie arbeiten, das lässt sich bei der Wahl nicht exakt vorausplanen oder steuern; in der einen Abteilung arbeiten drei Betriebsratsmitglieder, in anderen Bereichen überhaupt keine.
  • Alle oder fast alle Betriebsratsmitglieder arbeiten in der Früh- oder der Normalschicht. Während der Spät- oder Nacht­schicht ist kein Betriebsratsmitglied im Betrieb.

Die erste wichtige Erkenntnis ist:

Der Betriebsrat muss sicherstellen, dass in jeder Schicht ein oder mehrere Betriebsratsmitglieder arbeiten (je nach Gesamtzahl der Betriebsratsmitglieder)!

Das tut manchmal weh (vielleicht ist ein Wechsel der Schicht notwendig - und Schichtarbeit an sich ist ja alles andere als angenehm). Auch organisatorisch wird vieles schwieriger für den Betriebsrat, z.B. bei der Planung von Sitzungsterminen (siehe: "Art+Anzahl"). Trotzdem muss es versucht werden...

Aber auch wenn es keine Schichtarbeit gibt:

Der Betriebsrat muss sicherstellen, dass jeder Arbeitnehmer genau weiß, welches Betriebsratsmitglied für ihn "zuständig" ist!

Das heißt konkret:

Jedes Betriebsratsmitglied bekommt eine Abteilung, eine Halle, einen Werksteil oder eine Verwaltungsetage zugeteilt, für die es hauptsächlich zuständig ist!

Optimal ist es natürlich, wenn das Betriebsratsmitglied in diesem Bereich auch seinen Arbeitsplatz hat. Auf jeden Fall aber muss der Weg zum zuständigen Betriebsratsmitglied kurz sein. Auch die Beweglichkeit der einzelnen Betriebsratsmitglieder kann berücksichtigt werden (ein Betriebselektriker ist eben öfter in verschiedenen Abteilungen präsent als die Maschinenführerin).

Allerdings:

Der/die Vorsitzende und die ganz von der Berufsarbeit freigestellten Betriebsratsmitglieder sollen nur in Ausnahmefällen einen Betreuungsbereich übernehmen - sie haben andere Aufgaben!

Damit das jeweilige Betriebsratsmitglied in "seinem" Bereich gut bekannt ist, sollte der Betriebsrat Folgendes tun:

  • Nach Festlegung der Zuständigkeiten macht das Betriebsratsmitglied einen Rundgang durch den Betreuungsbereich, geht von Arbeitsplatz zu Arbeitsplatz und informiert alle über die (neue?) Regelung.
  • Auch später soll es regelmäßige Rundgänge der Betriebsratsmitglieder durch ihre Bereiche geben (mindestens wöchentlich - dazu Beschluss fassen!).
  • Und wenn Vorsitzende bzw. Freigestellte Betriebsrundgänge machen, werden sie in den jeweiligen Abteilungen von dem dafür zuständigen Betriebsratsmitglied begleitet.
  • An allen Informationsbrettern hängt ein ständiger Aushang (dazu ein Beispiel hier), aus dem hervorgeht, welches Betriebsratsmitglied für einen bestimmten Bereich als Ansprechpartner zuständig ist.