Die laufenden Geschäfte

Zu den sogenannten "laufenden Geschäften" gehören viele der Routine-Verwaltungsaufgaben, die ein Betriebsrat so zu erledigen hat. Was genau dazu gehört, ist gesetzlich aber nicht festgelegt. Festgelegt ist nur:

Ist der Betriebsrat groß genug für einen Betriebsausschuss, dann führt dieser die laufenden Geschäfte (§ 27 BetrVG)!

Ein kleinerer Betriebsrat (bis 9 Mitglieder) kann den Betriebsratsvorsitzenden oder auch andere Betriebsratsmitglieder mit der Erledigung seiner laufenden Geschäfte beauftragen!

Und in jedem Fall gilt:

Der Betriebsrat selber legt (durch Beschluss) fest, was zu den laufenden Geschäften gehören soll und was nicht!

Dabei ist es am sinnvollsten, zunächst die Punkte heranzuziehen, die unter der Rubrik "ständige Routinearbeiten" (siehe: "Arbeitsplanung") gesammelt wurden. Es muss aber zu jedem Punkt diskutiert und entschieden werden, was davon wirklich zu den laufende Geschäften gehören soll. Unproblematische Punkte sind z.B.:

  • Erledigung des Schriftverkehrs
  • Zusammenstellung der Unterlagen für die Betriebsratssitzungen
  • Organisation des Betriebsratsbüros (Ablage usw.)

Es gibt aber auch Routinearbeiten, von denen der Betriebsrat vielleicht nicht möchte, dass sie den laufenden Geschäften zugeschlagen werden - Beispiele:

Das Einholen von Auskünften...
...sollte besser von Fall zu Fall entschieden werden. Wenn Auskünfte beim Arbeitgeber einzuholen sind, sollte das in einer gemeinsamen Sitzung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber geschehen. Und mindestens müssen immer zwei Betriebsratsmitglieder (Zeuge!) die Informationen einholen.

Die Entgegennahme von Beschwerden...
...muss ganz bestimmt eine Aufgabe für jedes Betriebsratsmitglied sein.

Die Vorbereitung von Betriebsversammlungen...
...sollte ebenfalls vom ganzen Betriebsrat (ggf. zusammen mit den gewerkschaftlichen Vertrauensleuten) gemacht werden. Die organisatorische Durchführung einzelner Vorbereitungsaufgaben kann dann von Fall zu Fall auf einzelne Betriebsratsmitglieder übertragen werden.

Das Abhalten von Sprechstunden...
... ist eine Aufgabe, die besser abwechselnd von allen Betriebsratsmitgliedern übernommen werden sollte.

Die Durchführung von Betriebsrundgängen...
...sollte der Vorsitzende immer zusammen mit anderen (jeweils nach Zuständigkeitsbereich wechselnden) Betriebsratsmitgliedern machen.

Das Betreuen und Aktuellhalten der Informationsbretter...
...muss ebenfalls nicht dem Vorsitzenden aufgehalst werden, sondern kann genauso gut (und manchmal besser) von einem anderen Betriebsratsmitglied übernommen werden.

Im nächsten Schritt geht es darum, welche typischen (laufenden) Aufgaben der Betriebsratsvorsitzende (oder in größeren Betriebsräten der Betriebsausschuss) übernehmen sollte oder muss...

Weiter im Thema...

    • Welche gesetzlichen und anderen laufenden Geschäfte sollte oder muss der Betriebsratsvorsitzende übernehmen? (...)
    • Welche Aufgaben muss oder sollte der Betriebsausschuss im Rahmen der "laufenden Geschäfte" übernehmen? (...)
    • Rechtsgrundlage

      § 27 Abs. 2+3 BetrVG
      (2) Der Betriebsausschuss führt die laufenden Geschäfte des Betriebsrats [...]
      (3) Betriebsräte mit weniger als neun Mitgliedern können die laufenden Geschäfte auf den Vorsitzenden des Betriebsrats oder andere Betriebsratsmitglieder übertragen.
      § 27 BetrVG kommentiert