§ 45 BetrVG

Themen Betriebsversammlung

In aller Kürze:

Neben den Berichten über betriebliche Probleme und Ereignisse sowie über Tätigkeit und Aktionen des Betriebsrats, darf auch über folgende Themen auf Betriebs- / Abteilungsversammlungen informiert werden:
  • Tarifpolitik
  • Sozialpolitik
  • Wirtschaftspolitik
  • Gewerkschaftsthemen

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  • Über welche Themen darf auf einer Betriebs- / Abteilungsversammlung informiert und gesprochen werden? (...)
  • § 45

    Themen der Betriebs- und Abteilungsversammlungen

    Die Betriebs- und Abteilungsversammlungen können Angelegenheiten einschließlich solcher tarifpolitischer, sozialpolitischer, umweltpolitischer und wirtschaftlicher Art sowie Fragen der Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern und der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit sowie der Integration der im Betrieb beschäftigten ausländischen Arbeitnehmer behandeln, die den Betrieb oder seine Arbeitnehmer unmittelbar betreffen; die Grundsätze des § 74 Abs. 2 finden Anwendung. Die Betriebs- und Abteilungsversammlungen können dem Betriebsrat Anträge unterbreiten und zu seinen Beschlüssen Stellung nehmen.