§ 79a

Datenschutz auch im Betriebsratsbüro

Jeder Arbeitnehmer hat einen Anspruch darauf, dass seine personenbezogenen Daten und Informationen im Betrieb geschützt behandelt werden und insbesondere die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) beachtet werden.

Zu den Aufgaben des Betriebsrates gehört es, darüber zu wachen, dass die entsprechenden Gesetze im Betrieb angewendet werden (§ 80 Abs. 1 BetrVG).

Es liegt in der Natur der Sache, dass der Betriebsrat selbst eine Vielzahl personenbezogener Daten und Informationen der Arbeitnehmer erhält und für seine Aufgaben nutzt. Darum ist es wichtig, dass der Betriebsrat selbst den Datenschutz beachtet.
Wichtig:
Beim Thema Datenschutz sind nicht nur die im PC des Betriebsrats gespeicherten Daten, sondern auch die auf Papier gedruckten und im Aktenschrank abgelegten Daten gemeint. (§ 26 Abs. 7 BDSG)
Im Hinblick auf den Datenschutz sollten insbesondere wichtige Grundregeln beachtet werden:
  • Keine Erfassung oder Nutzung personenbezogener Daten, ohne dass es hierzu einen sachlichen Grund gibt
  • Datensparsamkeit - keine unnötigen Vervielfälltigungen
  • Zugriffs- und Nutzungsregeln
  • Löschung von Daten, die nicht mehr gebraucht werden
  • usw.
Und natürlich muss der Betriebsrat auch die Möglichkeit haben, den Datenschutz einhalten zu können. Dazu gehört die entsprechende Büroausstattung und die geeignete Hard- und Software - sowohl für das Betriebsratsbüro als auch für die einzelnen Betriebsratsmitglieder. Die hierbei anfallenden Kosten, trägt der Arbeitgeber (§ 40 BetrVG).
Dabei gilt:

Die Verantwortung dafür, dass alle Rechtsvorschriften im Betrieb eingehalten werden, trägt der Arbeitgeber. Und das gilt auch für die Einhaltung des Datenschutzes im Betriebsratsbüro.

Allerdings kann der Arbeitgeber nicht ins Betriebsratsbüro kommen und dort in die Aktenschränke oder PC-Laufwerke schauen, ob der Betriebsrat den Datenschutz einhält.

Der Gesetzgeber geht vielmehr von der Situation aus (Zitat): "Arbeitgeber und Betriebsrat unterstützen sich gegenseitig bei der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften". Im Grunde wird auf die Grundsätze der vertrauensvollen Zusammenarbeit in sofern gesetzt, dass der Arbeitgeber darauf vertrauen soll, dass der Betriebrat den Datenschutz einhält.
Der Betriebsrat verwaltet seine Daten selbst in Eigenverantwortung. Die Unterlagen und Daten des Betriebsrats sind nicht öffentlich zugänglich - bleiben also auch gegenüber dem Arbeitgeber verschlossen.
Sofern der Datenschutzbeauftragte des Arbeitgebers mit dem Betriebsrat wegen Fragen des Datenschutzes zusammentrifft, hat dieser gegenüber dem Arbeitgeber Stillschweigen darüber zu bewahren, welche Themen der Betriebsrat gerade bearbeitet und wie die Meinungsbildung des Betriebsrats verläuft.
Grundsätzlich sollte sich der Betriebsrat selbst über das Thma Datenschutz im Betriebsratsbüro ein Bild machen. Falls erforderlich kann der Betriebsrat auch externen Sachverstand in Anspruch nehmen (§ 80 Abs. 3 BetrVG).
Außerdem bieten sich Seminare an (§ 37 Abs. 6 BetrVG), die die entsprechenden Kenntnisse vermitteln; zum Beispiel im Bildungszentrum Oberjosbach (BZO).

Rechtsgrundlage

§ 79a Datenschutz
Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten hat der Betriebsrat die Vorschriften über den Datenschutz einzuhalten. Soweit der Betriebsrat zur Erfüllung der in seiner Zuständigkeit liegenden Aufgaben personenbezogene Daten verarbeitet, ist der Arbeitgeber der für die Verarbeitung Verantwortliche im Sinne der datenschutzrechtlichen Vorschriften. Arbeitgeber und Betriebsrat unterstützen sich gegenseitig bei der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften. Die oder der Datenschutzbeauftragte ist gegenüber dem Arbeitgeber zur Verschwiegenheit verpflichtet über Informationen, die Rückschlüsse auf den Meinungsbildungsprozess des Betriebsrats zulassen. § 6 Absatz 5 Satz 2, § 38 Absatz 2 des Bundesdatenschutzgesetzes gelten auch im Hinblick auf das Verhältnis der oder des Datenschutzbeauftragten zum Arbeitgeber.

Seminare

Seminare zum Thema Datenschutz und Betriebsratsarbeit bietet regelmäßig das
Bildungszentrum Oberjosbach, BZO an.