§ 64 Abs. 1 BetrVG

Zeitpunkt der JAV-(Neu-)Wahl

JAV-Wahlen sollen – wie die Betriebsratswahlen auch – grundsätzlich in allen Betrieben etwa zur gleichen Zeit stattfinden und zwar alle 2 Jahre zwischen dem 1.10. und dem 30.11.!
Nach der JAV-Wahl 2016 wird wieder in den Jahren 2018, 2020, 2022 usw. gewählt...
JAV-Wahlen können aber auch außerhalb dieses Zeitraums stattfinden oder müssen es sogar (wie § 13 Abs. 2 Nr. 2-6 + Abs. 3 BetrVG) – und zwar wenn...
  • erstmals oder wieder die für eine JAV-Wahl nötige Anzahl von jugendlichen oder in Ausbildung stehenden Arbeitnehmer im Betrieb erreicht wird (§ 60 BetrVG)
  • die Zahl der JAV-Mitglieder trotz Aufnahme aller Ersatzmitglieder unter die vorgeschriebene Zahl gesunken ist (§ 62 BetrVG)
  • die amtierende JAV geschlossen zurücktritt
  • das Ergebnis der JAV-Wahl erfolgreich angefochten wurde (wie § 19 BetrVG) oder die JAV durch Gerichtsbeschluss aufgelöst wurde
Wenn die JAV außerhalb des regulären Wahlzeitraums gewählt werden musste, dann muss die nächste Wahl wieder zusammen mit allen anderen JAV-Wahlen stattfinden!
Ist die neu gewählte JAV zu Beginn des nächsten JAV-Wahlzeitraums allerdings noch kein ganzes Jahr im Amt, verlängert sich ihre Amtszeit bis zum nächsten JAV-Wahlzeitraum (wie § 13 Abs. 3 BetrVG).
Beispiel:

Wurde eine JAV am 9. Dezember 2015 erstmals gewählt, findet die nächste Wahl erst im Oktober / November 2018 statt.

§ 64 Abs. 1

(1) Die regelmäßigen Wahlen der Jugend- und Auszubildendenvertretung finden alle zwei Jahre in der Zeit vom 1. Oktober bis 30. November statt. Für die Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung außerhalb dieser Zeit gilt § 13 Abs. 2 Nr. 2 bis 6 und Abs. 3 entsprechend.