§ 82 Abs. 1 BetrVG

Vorschlagsrecht für Arbeitnehmer

Jeder Arbeitnehmer hat das Recht, sich in allen ihn persönlich angehenden betrieblichen Angelegenheiten mit Stellungnahmen und Vorschlägen direkt an diejenigen im Betrieb zu wenden, die für das jeweilige Problem zuständig sind (z.B. Abteilungsleiter, Fachleute)!
Er kann dies während der Arbeitszeit tun und wird auch weiter bezahlt.
Dass der Gesetzestext dieses Recht beschränkt auf "seine Person betreffende" Themen, darf nicht wörtlich genommen werden. Es kann bei den Vorschlägen des Arbeitnehmers durchaus auch um allgemeine betriebliche Themen (z.B. den betrieblichen Umweltschutz) gehen, solange es nur irgendeinen Zusammenhang mit seiner individuellen Situation als Arbeitnehmer gibt.
Vor allem darf jeder Arbeitnehmer Vorschläge für die Gestaltung des Arbeitsplatzes und der Arbeitsabläufe machen!
Dass der Arbeitgeber Stellungnahmen und Vorschläge einzelner Arbeitnehmer wirklich ernst nimmt, lässt sich durch ein Gesetz natürlich nicht verordnen. Der Arbeitgeber (bzw. die angesprochene zuständige Person) soll allerdings mehr tun als nur zuzuhören:

Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass er zu einem Vorschlag nähere Erklärungen und weitere Informationen bekommt (etwa über gefallene Entscheidungen, geplante Maßnahmen, erreichte Ergebnisse)!

Kommt es in den hier geregelten Fällen zu Gesprächen mit dem Arbeitgeber oder auch mit Vorgesetzten, dann kann der Arbeitnehmer ein Betriebsratsmitglied seines Vertrauens auffordern, ihn zu begleiten und zu unterstützen
Dieses Betriebsratsmitglied ist zu striktem Stillschweigen über die Inhalte so eines Gesprächs verpflichtet. Will es den Fall im Betriebsratsgremium besprechen, muss es sich durch den Arbeitnehmer von der Schweigepflicht entbinden lassen.

§ 82 Abs. 1

(1) Der Arbeitnehmer hat das Recht, in betrieblichen Angelegenheiten, die seine Person betreffen, von den nach Maßgabe des organisatorischen Aufbaus des Betriebs hierfür zuständigen Personen gehört zu werden. Er ist berechtigt, zu Maßnahmen des Arbeitgebers, die ihn betreffen, Stellung zu nehmen sowie Vorschläge für die Gestaltung des Arbeitsplatzes und des Arbeitsablaufs zu machen.