§ 38 Abs. 4 BetrVG

Fortbildung für Freigestellte

Vor allem angesichts der immer schneller voranschreitenden Computerisierung der meisten Berufe verlieren vor allem freigestellte BR-Mitglieder in ihrem ursprünglichen Beruf oft in kurzer Zeit den Anschluss. Sie können und sollten sich dabei nicht allein auf die Übergangsfrist (§ 38 Abs. 3 BetrVG) verlassen, sondern schon während ihrer Amtszeit versuchen, beruflich "am Ball" zu bleiben.
Darum gilt:
  • Jedes freigestellte Betriebsratsmitglied hat das Recht, an den gleichen beruflichen Bildungsmaßnahmen teilzunehmen wie vergleichbare Arbeitnehmer.
  • Zusätzlich kann ein freigestelltes Betriebsratsmitglied nach Ausscheiden aus der Freistellung (was nicht gleichbedeutend ist mit dem Ausscheiden aus dem Betriebsrat), auf Kosten des Betriebs durch geeignete Bildungs- und Einarbeitungsmaßnahmen Versäumtes nachholen.
  • Auch diese Frist erhöht sich nach 3 vollen Freistellungsperioden hintereinander auf 2 Jahre (siehe § 38 Abs. 3 BetrVG).
Zu diesem Thema gibt es zwei Beispielschreiben:
  • Beispielschreiben zu einer gewünschten Teilnahme an einer Berufsbildungsmaßnahmehier
  • Beispielschreiben zu der beruflichen Entwicklung nach einer Freistellunghier
Aber machen wir uns nichts vor.
Was die Qualifizierung während oder nach der Freistellung angeht, wird der Arbeitgeber dem Betriebsrat die Bildung nicht "hinterher tragen".

Jedes freigestellte Betriebsratsmitglied sollte die berufliche Entwicklung selbst im Blick behalten und mit entsprechenden Forderungen nach Qualifizierungsmaßnahmen regelmäßig an den Arbeitgeber herantreten.

§ 38 Abs. 4

(4) Freigestellte Betriebsratsmitglieder dürfen von inner- und außerbetrieblichen Maßnahmen der Berufsbildung nicht ausgeschlossen werden. Innerhalb eines Jahres nach Beendigung der Freistellung eines Betriebsratsmitglieds ist diesem im Rahmen der Möglichkeiten des Betriebs Gelegenheit zu geben, eine wegen der Freistellung unterbliebene betriebsübliche berufliche Entwicklung nachzuholen. Für Mitglieder des Betriebsrats, die drei volle aufeinanderfolgende Amtszeiten freigestellt waren, erhöht sich der Zeitraum nach Satz 2 auf zwei Jahre.

Musterbriefe und Co.

Auf dieser Seite sind Vorlagen für folgende Beispielschreiben verlinkt: